Auswirkungen Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Sehr geehrte Kröpelinerinnen und Kröpeliner,

die Entwicklungen der letzten Tage überschlagen sich, aber wir möchten ein gemeinschaftliches Wort an Sie richten.
Die umzusetzenden Maßnahmen zwecks Entschleunigung der Infektionskette zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems haben sich täglich verschärft.
Die seit Montag, dem 16.03.2020 umgesetzte teilweise Schließung der Kindertageseinrichtungen und der Schule war ein bedeutender Einschnitt ins öffentliche Leben. Wir möchten Ihnen danken, dass Sie so besonnen und einsichtig darauf reagiert haben. Uns ist klar, dass dies weitreichende Folgen für jeden einzelnen und die Wirtschaft nach sich zieht, aber dies ist eine der wirksamsten Mittel, um die Entschleunigung der Infektion zu erreichen.
Auch uns tut es leid, wenn wir Veranstaltungen absagen, Sportstätten und Spielplätze schließen müssen, aber dies dient Ihrer Sicherheit.
In dieser Zeit wird es Solidarität und Hilfsbereitschaft untereinander immer wichtiger, helfen Sie einander, um die Risikogruppen zu schützen. Aber achten Sie vor dem Hintergrund des aktuellen Risikos immer darauf, was Sie eigentlich tun und welche Risiken bestehen. Die getroffenen Maßnahmen haben einen Sinn und es ist nicht empfehlenswert dem entgegenzulaufen.

Die Stadtverwaltung arbeitet zurzeit eingeschränkt und der persönliche Kontakt wird heruntergefahren und nur im notwendigen Fall zugelassen, um auch sicherzustellen, dass die Verwaltung funktionsfähig bleibt.
Die politische Gremienarbeit wird auch auf das notwendigste beschränkt und wir versuchen, falls notwendig diese dann unter den entsprechenden hygienischen Vorkehrungen stattfinden zu lassen.
In diesen schwierigen Zeiten und vor dem Hintergrund getroffener Maßnahmen, möchten wir aber explizit zum Ausdruck bringen, wir sind für Sie da, richten Sie Ihre Anliegen per Mail (info@stadt-kroepelin.de) oder per Telefon an uns, und wir werden versuchen zu helfen.
Die wirtschaftlichen Folgen der jetzigen Maßnahmen sind schwer abschätzbar, daher empfehlen wir unseren ortsansässigen Unternehmen sich aktuell über die Hilfsprogramme zu informieren. Treten Sie auch mit uns in Kontakt, wir werden etwaige Stundungsanträge für Gewerbesteuervorauszahlungen unkompliziert bearbeiten. Stellen Sie auch entsprechende Anträge auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlung bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Wir empfehlen Ihnen sich immer aktuell zu informieren, wir versuchen die Informationen gebündelt für Sie auf unserer Webseite bereit zu stellen.

Bleiben Sie gesund.

Herzlichst

gez.
Gutteck
Bürgermeister
gez.
Hackendahl
Stadtvertretervorsteher

Information der evangelischen Kirchengemeinde

Aktuell finden keine Veranstaltungen, Gruppenangebote und Gottesdienste bis einschließlich dem 31.03.2020 statt.

Übersicht Einkaufshilfe +++hier+++

Elternbrief + Arbeitsaufgaben der Klassenstufen von der Grundschule „Am Mühlenberg“

– – – > die Arbeitsaufgaben der Klassenstufen 2/3/4 finden Sie +++hier+++

 

Elternbrief

 

Sehr geehrte Eltern,

damit Ihr Kind in den nächsten Wochen weiter lernen kann, erhalten die Klassen 2 – 4 wöchentliche Arbeitspläne. Diese sind am 17.3. / 23.3. / 30.3.20 ab mittags auf der Internetseite der Stadt Kröpelin verfügbar.

Die 1. Klasse bekommt Arbeitsmaterial für die ganze Zeit. Dieses kann von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Sekretariat abgeholt werden.

Alle Aufgaben werden nach Beenden der Schulschließung (voraussichtlich am 20.04.20) kontrolliert.

Nutzen Sie die gemeinsame Zeit mit Ihrem Kind zum spielerischen Lernen, geben Sie Unterstützung beim Einteilen der Aufgaben für die Woche und auch beim Lernen selbst, falls notwendig. Natürlich können Sie anhand der Arbeitspläne auch zusätzlich üben.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und bleiben Sie und Ihre Familie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Säger

Stellv. Schulleiterin

Baumaßnahme: Hochwasserschutz Stadtbach, Bützower Straße

Für die Bauarbeiten zum Hochwasserschutz in der Bützower Straße, Landestraße L 11, in Kröpelin kommt es am 17.03.2020 zwischen 9:00 und 12:00 Uhr zur Vollsperrung des Abschnittes zwischen der Eisenbahnbrücke und der Gaststätte Zum Raben. Für den Zeitraum ist die ausgeschilderte Umleitungsstrecke über Neubukow — Ravensberg — Passee — Radegast zu nutzen. Die Vollsperrung ist erforderlich, zur Errichtung einer die L 11 kreuzenden Anlage, die der provisorischen Wasserüberleitung des Stadtbaches dient. Die geplante Dauer der Vollsperrung beträgt ca. 3 Stunden.

Zur Bekanntmachung

Öffentliche Mitteilung / Pressemitteilung – Auswirkungen aufgrund des Corona-Virus

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kröpelin,

die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Corona-Virus überschlagen sich und wir möchten hiermit Folgendes bekannt geben:

Update 15.03.2020 15:00 Uhr

Es werden heute noch Anträge für die Notbetreuung und Hinweise hinsichtlich der besonderen Berufsgruppen online gestellt. Diese werden ca 18.00 Uhr erwartet, idealerweise sollte berechtigte Eltern diese morgen schon ausgefüllt mit in die Einrichtungen bringen.

 

Update 14.03.2020  21.00 Uhr

Die Landesregierung hat im Einvernehmen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten 10 Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen.
Die Maßnahmen umfassen in Einzelnen:

  1. Medizinische Versorgung
    (u.a. Einrichtung von Corona-Testzentren)
  2. Veranstaltungen
    (Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern)
  3. Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen und Universitäten
  4. Alten- und Pflegeheime, Medizinische Einrichtungen
    (Betretungsverbot für Besucher)
  5. Öffentliche Einrichtungen
    (Schließung öffentlicher Einrichtungen)
  6. Rückkehrer aus Risikogebieten
    (Regelungen und Betretungsverbote)
  7. Verwaltung und Justiz
  8. Hilfen für die Wirtschaft
  9. Weitere Verfahrensregelungen für die Landesregierung
  10. Bürgerhotline

Hier finden Sie den Beschluss im komplett:

 

Update 14.03.2020 13:00 Uhr

Nach Entscheidung des Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, werden ab 16.03.2020-19.04.2020 alle Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen. Der Montag gilt als Übergangstag, damit Eltern die Chance und mehr Zeit haben, die Betreuung ihrer Kita-Kinder und Schulkinder der Klassen 1 bis 6 zu organisieren. Ausnahmen gelten hier für besondere Berufsgruppen. Hier finden Sie die Allgemeinverfügung

Als besondere Berufsgruppen gelten

  1. Feuerwehr (Berufsfeuerwehren und Schwerpunktfeuerwehren),
  2. Polizei,
  3. Strafvollzugsdienst,
  4. Rettungsdienst,
  5. medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken,
  6. Justizeinrichtungen,
  7. ambulante und stationäre Pflegedienste,
  8. stationäre Betreuungseinrichtungen (z. B. für Hilfen zur Erziehung),
  9. die Produktion und die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs,
  10. Kommunale und Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind.

Ich möchte darauf hinweisen, das dort die Eltern in dieser Berufsgruppe tätig sein müssen, m.E. also beide Elternteile. Gemäß unserem Landrat Sebastian Constien müssen für die Notbetreuung ab Dienstag die Eltern bereits am Montag einen Nachweis ihres ausgeübten Berufs erbringen. Für den Nachweis geeignet sind Dienstausweise, Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder sonstige Dokumente.

 

 

Update 13.03.2020 19.00 Uhr

Der Landkreis Rostock hat per Allgemeinverfügung Veranstaltungen über 200 Personen untersagt. Zur Allgemeinverfügung

 

 

13.03.2020 11:00 Uhr

In Orientierung an den Erlass über Bestimmungen für die Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zur Durchführung von Veranstaltungen haben wir uns kritisch hinsichtlich der im Gemeindegebiet stattfindenden Veranstaltungen auseinandergesetzt.

Folgende geplante Veranstaltungen werden abgesagt:

Alle Veranstaltungen des Mühlenvereins bis 19.04.2020
Lesezeit der Stadtbibliothek Kröpelin am 25.03.2020
Tag der offenen Tür der Grundschule am Mühlenberg am 21.03.2020
Umwelttag Stadt Kröpelin am 21.03.2020
Osterfeuer Altenhagen – Gemeindefeuerwehr Kröpelin am 11.04.2020
Osterfeuer Kröpelin – Gemeindefeuerwehr Kröpelin am 09.04.2020

Man muss sich immer fragen, ob diese Veranstaltungen aktuell wirklich notwendig sind. Die Absagen werden zum Infektionsschutz ergriffen und dienen dazu, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

 

Die Gemeindefeuerwehr Kröpelin wird gemäß Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes M-V e.V. bis auf Weiteres seine Aktivitäten auf den Einsatzdienst reduzieren.

 

Die Stadtbibliothek der Stadt Kröpelin bleibt in der KW 12 geschlossen. Weitere Informationen zur KW 13 und folgende werden in der KW 12 veröffentlicht.

 

Hinsichtlich der Schließung der kommunalen Sportstätte Sporthalle ergeht am Anfang der nächsten Woche eine Entscheidung.

 

Vor dem Augenmerk, dass die Stadt Kröpelin für die Sicherstellung der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Brandschutz) zuständig ist, welche in der Tageseinsatzbereitschaft wesentlich durch die Mitarbeiter der Stadt Kröpelin sichergestellt wird, haben wir uns entschlossen, dass der Besucherverkehr in der Stadtverwaltung Kröpelin bis auf Weiteres reduziert wird. Das heißt, wir bieten bis auf Weiteres keine Öffnungszeiten an.

Ihre Anliegen können Sie per Mail, Briefpost oder wie gewohnt zu den Sprechzeiten telefonisch an uns richten. Die jeweiligen Durchwahlen finden Sie auf unserer Homepage unter dem Punkt Verwaltung -> Verwaltungsgliederung. Für notwendige persönliche Verwaltungsangelegenheiten wie zum Beispiel im Bereich des Standesamtes (Tel.: 038292/85119) oder im Bereich des Einwohnermeldeamtes (Tel.: 038292/85114) vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. Die Reduzierung des Besucheraufkommens dient Ihrer und unserer Sicherheit.

 

Über weitere Verhaltensregeln hinsichtlich des Corona-Virus und dessen Auswirkungen werden Sie aktuell über Funk und Fernsehen informiert. Es ist empfehlenswert, den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz und zur Hygiene Folge leisten.

 

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auf 2 Informationsquellen hinweisen:

 

Auf der Internetseite des Landkreises unter dem Link www.landkreis-rostock.de oder telefonisch im Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr.: 03843/755-53999 sowie bei der Hotline Tel.-Nr.: 08000/117722 können Sie Informationen erhalten.

Das Gesundheitsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales ab sofort ein Bürgertelefon für allgemeine Informationen geschaltet.

Die Nummer der Hotline lautet: Tel. 0385-588 5888.

Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 15:00 Uhr
 sowie Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sollten sich hinsichtlich der Stadt Kröpelin weitere Informationen ergeben, werden wir versuchen, Sie aktuell via Aushang und auf unserer Internetseite www.stadt-kroepelin.de zu informieren.

 

Ich denke, diese Zeit erfordert klare Wege und klare Vorgaben, um schnell und effektiv mit der bestehenden Situation umzugehen. Dies bedeutet aber auch mit Einschränkungen leben zu müssen und diese zu akzeptieren. Seien Sie versichert, dass wir unsere Entscheidungen nicht leichtfertig getroffen haben. Ich denke, zusammen werden wir die aktuelle Situation meistern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Gutteck
Bürgermeister

Fachtagung für Ortschronisten

Am 28.03.2020 in der Zeit von 09.30 – 16.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Kreistages in Güstrow die Fachtagung für Ortschronisten statt.

-Information

Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz

Öffentliche Bekanntmachung

– Stadt Kröpelin – Der Bürgermeister – Markt 1 – 18236 Kröpelin –


Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz
§§ 42, 49 und 50 Absatz 1-3 BMG

1.) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen (§50 Abs. 1 BMG)

2.) an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen nach Alters- oder Ehejubiläen

(§50 Abs. 2 BMG)

3.) an Adressbuchverlage zum Zweck der Veröffentlichung in einem Adressbuch
(§50 Abs. 3 BMG)

4.) an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften meiner Familienangehörigen (Ehegatte,

minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder) denen ich nicht selbst angehöre
(§42 BMG)

5.) als einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs über das Internet
(§49 BMG)

___________________________________________________________________________

Das Bundesmeldegesetz räumt den Einwohnerinnen und Einwohnern in den o.g. Fällen das Recht ein, der Weitergabe der Daten ohne Angaben von Gründen zu widersprechen.

Der Widerspruch ist möglichst, unter Angabe welche Datenübermittlung nicht erfolgen soll, beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Stadt Kröpelin zu erheben. Das Formular kann im  Einwohnermeldeamt oder im Internet unter www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/formulare abgerufen und ausgefüllt werden.

gez.
Gutteck
Bürgermeister Stadt Kröpelin

Bekanntmachung Gemeindewahlleitung

Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V), wird folgendes bekannt gegeben:

Zum Gemeindewahlleiter der Stadt Kröpelin wurde Herr Thomas Gutteck, Grüner Weg 9, 18236 Kröpelin gewählt.
Zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin wurde Frau Sabine Bachmann, Bölkenhufen 11, 18236 Kröpelin gewählt.

Gemäß § 9 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) gilt dies bis zur Neubesetzung durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin.

Bekanntmachung Gemeindewahlleitung

Sitzung des Gewerbeausschusses am 11.03.2020

Die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Gewerbe und Tourismus findet am Mittwoch, dem 11.03.2020, um 18.30 Uhr,im kleinen Versammlungsraum des Rathauses, Markt 1, statt.

Einladung & Tagesordnung des Gewerbeausschusses am 11.03.2020

Neubesetzung der Schiedsstelle

Die Stadt Kröpelin sucht für die Neubesetzung der Schiedsstelle interessierte Kröpeliner Bürgerinnen und Bürger. In der nachfolgenden Datei finden Sie Voraussetzungen für die Bewerbung bis zum 31.03.2020.

Stadt Kröpelin
– Der Bürgermeister –

 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Neubesetzung der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin

Die Stadt Kröpelin sucht interessierte Bürger / Bürgerinnen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann oder Schiedsfrau in der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin. Die Schiedsstelle in Kröpelin ist mit zwei Schiedspersonen zu besetzen.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtvertreterversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Berufung und Verpflichtung erfolgt über die Direktion des Amtsgerichtes Rostock, unter dessen fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen.

Unter dem Motto „Schlichten statt Richten besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich zu klären. Dazu zählen z.B. Schadensforderungen, aber auch Streitigkeiten mit Nachbarn über Einhaltung der Hausordnung oder die Höhe der Gartenhecke. Die Schiedsstelle kann aber auch strafrechtliche Schlichtungsverfahren ausführen, wenn ein sogenanntes Privatklagedelikt wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung vorliegt.

Durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Voraussetzungen für die Berufung als Schiedsperson sind:

  • die Vollendung des 25. Lebensjahres
  • der Wohnsitz muss im Bereich der Schiedsstelle sein
  • die Schiedsperson muss das Wahlrecht besitzen und
  • die Schiedspersonen müssen in ihrer Persönlichkeit und in ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein

Des Weiteren sollten die Schiedspersonen folgende persönliche Eigenschaften besitzen:

  • über ausreichend Zeit verfügen
  • die Fähigkeit zuhören zu können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben
  • ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen
  • juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich

 

Wenn wir mit dieser Ausschreibung Ihr Interesse für eine anspruchsvolle Tätigkeit geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 31.03.2020 bei der

Stadt Kröpelin
Der Bürgermeister
-Hauptamt-
Markt 1
18236 Kröpelin