Stadtkasse der Stadt Kröpelin geschlossen
Die Stadtkasse der Stadt Kröpelin bleibt am 27.06.2024 und am 04.07.2024 geschlossen.
Die Stadtkasse der Stadt Kröpelin bleibt am 27.06.2024 und am 04.07.2024 geschlossen.
Nach Beschluss auf der Stadtvertretersitzung vom 06.06.2024 wurde die Förderrichtlinie der Stadt Kröpelin zur Einrichtung von Läden und Gastronomiebetrieben in der Innenstadt der Stadt Kröpelin neu erstellt. Der Fördergegenstand ist um Gastronomiebetriebe erweitert worden.
Die Satzung finden Sie hier: Link
Gez. Gutteck
Bürgermeister
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Stadtvertretungs- und Bürgermeisterwahl vom 09.06.2024 (gem. § 33 und 34 des LKWG M-V)
Der Wahlausschuss der Stadt Kröpelin hat am 11.06.2024 in öffentlicher Sitzung das endgültige Wahlergebnis der Stadtvertretungs- und Bürgermeisterwahl vom 09.06.2024 festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten 4.145
Bürgermeisterwahl:
Zahl der Wähler 2.553
Zahl der gültigen Stimmen 2.523
Zahl der ungültigen Stimmen 16
Wahlbeteiligung 62%
Herr Thomas Gutteck wurde mit 81,9 % aller Stimmen erneut zum Bürgermeister der Stadt Kröpelin gewählt.
Stadtvertretungswahl:
Zahl der Wähler 2.553
Zahl der gültigen Stimmen 7.436
Zahl der ungültigen Stimmen 183
Wahlbeteiligung 62%
Die 17 Sitze in der Stadtvertretung Kröpelin verteilen sich wie folgt:
Name der Partei/ Wählergruppe Name des Bewerbers
CDU (6 Sitze) Hackendahl, Veikko
Schuster, Dietlind
Dr. von Campenhausen, Sonja
Bockholt, Rainer
Lehner, Thomas
Thiele, Marco
Ersatzpersonen: Anna Sophie
Hackendahl; Birgit Mohaupt-Dassow; Thorsten Ruf; Christian Schulze; Roswitha Händler
LINKE (1 Sitz) Albrecht, Petra
Ersatzpersonen: Dietmar Linske; Ursula Eckert
SPD (2 Sitze) Dankert, Reinhard
Meißner, Raik
Ersatzpersonen: Siegrid Geß; Birgit Puskeiler; Carola Neumann; Anja Rose
FWG (7 Sitze) Fedtke, Mirko
Schultz, Ingo
Sartorius, Dieter
Fischer, Joachim
Salow, Detlef
Stern, Regina
Brüsehafer, Sebastian
Ersatzpersonen: Lisa Dannehl; Ralf Ohde; Robert Thiele; Sebastian Knüppel; Guido Winkler; Burkhard Engler; Silvio Perlich; Sven Jendrysik, Sven Becker
Einzelbewerber (1 Sitz) Briesemeister, Roman
Die genaue Verteilung der Stimmen entnehmen Sie der Anlage.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung erheben. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde und gegen die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters auch nicht wahlberechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern zu. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Kröpelin, den 18.06.2024 gez. Gumbiewski
Stellv. Gemeindewahlleiterin
Auf Grund des § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weist die Gemeinde in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in die Beteiligungsberichte der Gemeinde nehmen kann.
Die öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für das Jahr 2022 erfolgt am 14.06.2024 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de.
Der Beteiligungsbericht ist in der Zeit vom 14.06.-28.06.2024 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V zum 31.12.2023 (BV/2024/1412) und die Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2023 (BV/2024/1413).
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in Ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit den Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2023 liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Kröpelin vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an sieben Werktagen in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Die bevorstehende Reisezeit rückt näher und damit auch die Frage nach der Gültigkeit der Personaldokumente.
Für Reisen ins Ausland sind gültige Personalausweise, in manchen Ländern sogar ein noch sechs Monate gültiger Reisepass, notwendig. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, rechtzeitig vor der Urlaubsplanung die Gültigkeit der Reisedokumente zu überprüfen und bei Bedarf einen neuen Ausweis bzw. Reisepass zu beantragen.
Allen Reisenden wird empfohlen, die Gültigkeitsdauer ihrer Reisepässe oder Personalausweise rechtzeitig vor ihrem geplanten Reisebeginn zu überprüfen.
Hier noch einmal die Information für die Reisedokumente für Kinder:
Seit Januar 2024 ist aufgrund einer Gesetzesänderung die Ausstellung von Kinderreisepassen hier im Einwohnermeldeamt nicht mehr möglich.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, müssen einen Personalausweis oder Reisepass für ihr Kind beantragen.
Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig und werden nicht vor Ort im Einwohnermeldeamt, sondern von der Bundesdruckerei hergestellt.
Hier sind folgende Lieferzeiten zu berücksichtigen:
Personalausweis: 2-3 Wochen
Reisepass: 4-6 Wochen
Deshalb ist es wichtig, die Reisedokumente für Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen und bei Bedarf frühzeitig im Einwohnermeldeamt für die Neubeantragung gemeinsam mit dem Kind vorzusprechen.
Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sollte die Gültigkeit der Dokumente regelmäßig überprüft werden, da sich deren Aussehen in kurzer Zeit deutlich verändert. Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument vor Erreichen des Gültigkeitsdatums automatisch ungültig und für die Reise nicht mehr verwendbar.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Im Rahmen der Stadtvertretersitzung am 06.06.2024 wurden einige Mitglieder der Stadtvertretung, sachkundige Einwohner und Ortratsmitglieder für Ihr langjähriges politisches Engagement ausgezeichnet. Bürgermeister Thomas Gutteck überreichte zusammen mit Stadtvertretervorsteher Veikko Hackendahl Urkunden und Ehrennadeln des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern.
Folgende Ehrungen wurden vergeben:
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Kröpelin
Die 2. öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Kröpelin findet am Dienstag, den 11.06.2024 um 18:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses statt.
Im Rahmen dieser Sitzung berichtet die Wahlleiterin über das vorläufige Ergebnis der Stadtvertretungs- und Bürgermeisterwahl vom 09.06.2024. Der Wahlausschuss wird anschließend das amtliche Endergebnis feststellen. Hierbei werden die gewählten Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter ermittelt und es wird die Reihenfolge der Ersatzpersonen jedes Wahlvorschlags festgelegt.
Ebenso wird der Wahlausschuss hinsichtlich der Bürgermeisterwahl feststellen, ob der Kandidat als gewählt gilt.
Die Sitzung findet öffentlich statt.
Nachstehend finden Sie Information nach § 20 Abs. 4 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung.
Auftragsgegenstand: Sanierung und Umnutzung Bahnhofsgebäude Kröpelin – 1. BA
Ort der Ausführung: Bahnhofstraße 1, 18236 Kröpelin
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung:
Los 01 – Bauhauptleistungen
Los 02 – Fliesen- und Plattenarbeiten
Los 03 – Tischlerarbeiten
Los 04 – Maler- u. Bodenbelagsarbeiten
Los 05 – Heizung/ Sanitär/ Lüftung
Los 06 – Elektrische Anlagen
Fertigstellung der Leistung bis: März 2025
Dauer der Leistung: August 2024 bis März 2025