Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.09.2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“ mi der dazugehörigen Begründung gebilligt.
Planungsziel ist die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zwischen dem Gewerbegebiet im Westen Kröpelins, der B 105 im Norden und der Bahntrasse Wismar-Rostock bzw. der 110-KV-Freileitung im Süden im Bereich Detershagen (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 einschließlich Begründung liegt in der Zeit

vom 01.11.2023 bis zum 01.12.2023

im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter:
https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.

Kröpelin, den 27.09.2023

gez. Gutteck
Bürgermeister

Zur Bekanntmachung BP7

Begründung Vorentwurf

Satzung Vorentwurf

Geplante umweltrechtliche Gutachten

FFH-Vorprüfung

Bekanntmachung Gemeindewahlleitung Stadt Kröpelin

Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V), wird folgendes bekannt gegeben:

Zur Gemeindewahlleiterin der Stadt Kröpelin wurde Frau Sabrina Radloff, Markt 1, 18236 Kröpelin dienstansässig gewählt.
Zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin wurde Frau Meike Gumbiewski, Markt 1, 18236 Kröpelin dienstansässig gewählt.

Gemäß § 9 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecktenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) gilt dies bis zur Neubesetzung durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin.

Zur Bekanntmachung

Einwohnermeldeamt und Wohngeldstelle geschlossen

Am Mittwoch, den 13.09.2023, bleibt das Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle auf Grund einer Weiterbildungsmaßnahme geschlossen.

Bundesweiter Warntag am 14. September 2023

Am 14. September 2023 findet ab 11.00 Uhr wieder ein bundesweiter Warntag statt.

Der Landkreis Rostock wird in diesem Zuge die kreisweite Auslösung der Sirenen um 11:00 Uhr (mit dem Sirenensignal für die Entwarnung der Bevölkerung, gemäß der im Anhang befindlichen Weisung für Sirenensignale) beginnen, direkt im Anschluss erfolgt die eigentliche Warnung (Sirenensignal Warnung). Um 11:45 Uhr werden die Sirenen erneut (mit dem Sirenensignal für die Entwarnung der Bevölkerung) ausgelöst.

An diesem Tag wird auch das sogenannte Cell-Broadcast durch die Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgelöst. Hinter dem Begriff Cell-Broadcast verbirgt sich eine bundesweite Warnmeldung über z.B. die Mobilfunknetze. Dazu wird eine Probewarnung, in Form eines Warntextes um 11:00 Uhr und eine Entwarnung in Form eines weiteren Warntextes um 11:45 Uhr, gesandt.

Informationen zum Warntag

Informationen für Geflüchtete

Informationen auf ukrainisch

Informationen auf arabisch

Informationen auf englisch

1. Kröpeliner Kulturnacht am 02.09.2023

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 18 „Altenhagen – Hof“

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 15.06.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Altenhagen – Hof‘ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt. Planungsziel ist die Umwidmung der ehemaligen LPG-Stallanlagen am östlichen Ortsrand von Altenhagen. Dazu soll nach dem Abriss der alten Stallanlagen die bereits vorhandene Photovoltaikanlage in nördliche Richtung erweitert werden. Straßenbegleitend soll Baurecht für Einfamilienhäuser geschaffen werden.
Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan in der Anlage zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 liegt einschließlich der Begründung und der umweltrelevanten Informationen in der Zeit
vom 24.07.2023 bis zum 25.08.2023
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Offnungszeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ und auf dem zentralen Landesportal
https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Zur vollständigen Bekanntmachung

Anlagen:

1. Satzung Entwurf

2. Begründung Entwurf

3. Umweltbericht

4. Umweltbeicht Bestand und Planung Entwurf

5. Umweltbericht Versiegelungen Bestand

6. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

7. FFH-Vorprüfungen

8. Stellungnahme Untere Denkmalschutzbehörde

9. Stellungnahme STALU

10. Stellungnahme Landesforstanstalt

11. Stellungnahme WBV

12. Stellungnahme ZVK

13. Stellungnahme IHK

Bekanntmachung der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ der Stadt Kröpelin

Die von der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin in der Sitzung am 27.10.2022 beschlossene Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“ wurde mit Bescheid des Landkreises Rostock vom 16.03.2023, Zeichen 61.1.32, genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 BauGB i.V.m. der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin bekannt gemacht. Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Durch den Bebauungsplan wird die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich Nebenanlagen ermöglicht.

Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110 m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche beträgt ca. 2,3 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstück 229.

Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden, im Süden und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Osten durch die Eisenbahnstrecke Neubukow – Bad Doberan.

Zur vollständigen Bekanntmachung

Elektronischer Rechnungseingang

Sehr geehrte Auftragnehmer,

die Stadt Kröpelin ist als öffentlicher Auftraggeber seit dem 21.06.2021 gemäß § 3 Abs. 3 ERechnungsverordnung M-V dazu verpflichtet, Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten zu können. Hierfür nutzen wir die Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZGRE).

Ab 01.04.2023 besteht gemäß der E-RechVO M-V für alle Auftragnehmer der öffentlichen Hand die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung.

Daher bitten wir Sie, Ihre Rechnungen zukünftig über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei einzureichen.
Hierfür muss Ihre Rechnung die Leitweg-ID der Stadt Kröpelin enthalten und dem Datenaustauschstandard X-Rechnung gemäß § 4 Abs. 1 der E-Rechnungsverordnung des Bundes entsprechen. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.

Die Leitweg-ID unserer Behörde lautet: 13072058-K000-61

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
OZG-RE Rechnungseingangsplattform zum Einreichen digitaler Rechnungen gemäß X-Standard Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes MV (E-Rechnungsverordnung M-V) (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetzestexte/richtlinie/e-rechnungrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=7) Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung gemäß E-RechV des Bundes.

Zur Bekanntmachung

Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für das Jahr 2021

Auf Grund des § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weist die Gemeinde in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in die Beteiligungsberichte der Gemeinde nehmen kann.

Die öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für das Jahr 2021 erfolgt am 28.06.2023 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de

Der Beteiligungsbericht ist in der Zeit vom 28.06.-12.07.2023 bei der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

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