Einwohnermeldeamt und Wohngeldstelle geschlossen
Am Mittwoch, den 13.09.2023, bleibt das Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle auf Grund einer Weiterbildungsmaßnahme geschlossen.
Am Mittwoch, den 13.09.2023, bleibt das Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle auf Grund einer Weiterbildungsmaßnahme geschlossen.
Am 14. September 2023 findet ab 11.00 Uhr wieder ein bundesweiter Warntag statt.
Der Landkreis Rostock wird in diesem Zuge die kreisweite Auslösung der Sirenen um 11:00 Uhr (mit dem Sirenensignal für die Entwarnung der Bevölkerung, gemäß der im Anhang befindlichen Weisung für Sirenensignale) beginnen, direkt im Anschluss erfolgt die eigentliche Warnung (Sirenensignal Warnung). Um 11:45 Uhr werden die Sirenen erneut (mit dem Sirenensignal für die Entwarnung der Bevölkerung) ausgelöst.
An diesem Tag wird auch das sogenannte Cell-Broadcast durch die Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgelöst. Hinter dem Begriff Cell-Broadcast verbirgt sich eine bundesweite Warnmeldung über z.B. die Mobilfunknetze. Dazu wird eine Probewarnung, in Form eines Warntextes um 11:00 Uhr und eine Entwarnung in Form eines weiteren Warntextes um 11:45 Uhr, gesandt.
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 15.06.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Altenhagen – Hof‘ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt. Planungsziel ist die Umwidmung der ehemaligen LPG-Stallanlagen am östlichen Ortsrand von Altenhagen. Dazu soll nach dem Abriss der alten Stallanlagen die bereits vorhandene Photovoltaikanlage in nördliche Richtung erweitert werden. Straßenbegleitend soll Baurecht für Einfamilienhäuser geschaffen werden.
Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan in der Anlage zu entnehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 liegt einschließlich der Begründung und der umweltrelevanten Informationen in der Zeit
vom 24.07.2023 bis zum 25.08.2023
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Offnungszeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ und auf dem zentralen Landesportal
https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Zur vollständigen Bekanntmachung
Anlagen:
4. Umweltbeicht Bestand und Planung Entwurf
5. Umweltbericht Versiegelungen Bestand
6. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
8. Stellungnahme Untere Denkmalschutzbehörde
Die von der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin in der Sitzung am 27.10.2022 beschlossene Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“ wurde mit Bescheid des Landkreises Rostock vom 16.03.2023, Zeichen 61.1.32, genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 BauGB i.V.m. der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin bekannt gemacht. Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Durch den Bebauungsplan wird die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich Nebenanlagen ermöglicht.
Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110 m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche beträgt ca. 2,3 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstück 229.
Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden, im Süden und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Osten durch die Eisenbahnstrecke Neubukow – Bad Doberan.
Sehr geehrte Auftragnehmer,
die Stadt Kröpelin ist als öffentlicher Auftraggeber seit dem 21.06.2021 gemäß § 3 Abs. 3 ERechnungsverordnung M-V dazu verpflichtet, Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten zu können. Hierfür nutzen wir die Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZGRE).
Ab 01.04.2023 besteht gemäß der E-RechVO M-V für alle Auftragnehmer der öffentlichen Hand die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung.
Daher bitten wir Sie, Ihre Rechnungen zukünftig über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei einzureichen.
Hierfür muss Ihre Rechnung die Leitweg-ID der Stadt Kröpelin enthalten und dem Datenaustauschstandard X-Rechnung gemäß § 4 Abs. 1 der E-Rechnungsverordnung des Bundes entsprechen. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.
Die Leitweg-ID unserer Behörde lautet: 13072058-K000-61
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
OZG-RE Rechnungseingangsplattform zum Einreichen digitaler Rechnungen gemäß X-Standard Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes MV (E-Rechnungsverordnung M-V) (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetzestexte/richtlinie/e-rechnungrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=7) Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung gemäß E-RechV des Bundes.
Auf Grund des § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weist die Gemeinde in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in die Beteiligungsberichte der Gemeinde nehmen kann.
Die öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für das Jahr 2021 erfolgt am 28.06.2023 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de
Der Beteiligungsbericht ist in der Zeit vom 28.06.-12.07.2023 bei der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Ich möchte hiermit, aufgrund der Wichtigkeit explizit auf den Bericht des Bürgermeisters zur Sitzung der Stadtvertretung am 15.06.2023 hinweisen. In Abschnitt wichtige Angelegenheiten der Stadt Kröpelin wird unter anderen zu diesen Themen informiert:
Den vollständigen Bericht finden Sie hier: 2023-06-15 Bericht des Bürgermeisters
Gez. Gutteck
Bürgermeister
Hanse-Tour Sonnenschein | Tourstopp Kröpelin
Am 05. Juli 2023 um 10:15 Uhr soll der 1. Tourstopp der diesjährigen Hanse Tour Sonnenschein in Kröpelin an der Mühle erfolgen.
Der Förderverein Hanse-Tour Sonnenschein e.V. sammelt Spenden für krebs- und chronisch kranke Kinder.
Jede Spende hilft!
Spenden können Sie auf das Spendenkonto der Stadt Kröpelin:
Kontoinhaber: Stadt Kröpelin
IBAN: DE16 1203 0000 0000 1022 77
Verwendungszweck: Hansetour Sonnenschein 23
Wir leiten die Spenden dann an die Hansetour Sonnenschein weiter. Die Organsisatoren freuen sich auch, wenn Sie an dem Tourstopp teilnehmen.
Weltere Informationen erhalten Sie unter: https://www.sonnenscheintour.de