Die Stadt Kröpelin ist als öffentlicher Auftraggeber seit dem 21.06.2021 gemäß § 3 Abs. 3 ERechnungsverordnung M-V dazu verpflichtet, Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten zu können. Hierfür nutzen wir die Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZGRE).

Ab 01.04.2023 besteht gemäß der E-RechVO M-V für alle Auftragnehmer der öffentlichen Hand die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung.

Daher bitten wir Sie, Ihre Rechnungen zukünftig über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei einzureichen.
Hierfür muss Ihre Rechnung die Leitweg-ID der Stadt Kröpelin enthalten und dem Datenaustauschstandard X-Rechnung gemäß § 4 Abs. 1 der E-Rechnungsverordnung des Bundes entsprechen. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.

Die Leitweg-ID unserer Behörde lautet: 13072058-K000-61

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
OZG-RE Rechnungseingangsplattform zum Einreichen digitaler Rechnungen gemäß X-Standard Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes MV (E-Rechnungsverordnung M-V) (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetzestexte/richtlinie/e-rechnungrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=7) Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung gemäß E-RechV des Bundes.