Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kröpelin

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

In ihrer Sitzung am 23.02.2023 hat die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin den Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Öf­fentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Flächennutzungsplan ordnet und lenkt gemäß § 5 BauGB die städtebauliche Entwick­lung des gesamten Gemeindegebietes (s. Anlage: Übersichtsplan über den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes) unter Berücksichtigung der bisher vollzogenen und der beab­sichtigten Entwicklung sowie der einwirkenden, regionalen und überregionalen Einflüsse. Dies beinhaltet eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen dazu liegen in der Zeit

vom 17.04.2023 bis zum 19.05.2023

im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet auf der Seite der Stadt Kröpelin unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/  sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.qeodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:

  1. Umweltbericht zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Kröpelin als ge­sonderter Teil der Begründung.

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

  1. Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock vom 30.04.2021
  2. Landkreis Rostock, Untere Naturschutzbehörde vom 27.04.2021
  3. Landkreis Rostock, Untere Wasserbehörde vom 23.04.2021
  4. Landkreis Rostock, Untere Bodenschutzbehörde vom 21.04.2021
  5. Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg- Vorpommern vom 27.08.2020/ 05.05.2021
  6. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom 28.04.2021
  7. Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Bad Doberan vom 30.04.2021
  8. Zweckverband Kühlung vom 27.04.2021
  9. Wasser- und Bodenverband „Hellbach- Conventer Niederung“ vom 30.04.2021

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Einsicht e am 22.03.2023 ausgefertigte Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin (Kurabgabesatzung)

Die am 22.03.2023 ausgefertigte Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin (Kurabgabensatzung) liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

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Vortrag für Senioren- Richtig vererben

Was muss ich beim Thema richtig „vererben“ beachten? z.B. welche Unterlagen sind wichtig?

Antworten auf diese und andere Fragen zum Thema richtig vererben, erhalten Sie bei der kostenlosen Infoveranstaltung, die der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin für Sie organisiert hat.

Den Vortrag zu dem Thema hält Herr Veikko Hackendahl, Kreistagspräsident, Rechtsanwalt und Stadtvertretervorsteher der Stadt Kröpelin.

Wann : Dienstag, 16.05.2023 um 14.00 Uhr
Wo : Rathaussaal in Kröpelin

Sollten wir Ihr Interesse an dieser Thematik geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Teilnahme.

Vorsitzender des Seniorenbeirates

Manfred Lahl

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Vortrag: Senioren im Straßenverkehr

Um ältere Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren, hat der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin eine kostenlose Infoveranstaltung organisiert und Sie sind herzlich eingeladen.

Den Vortrag zu dem Thema Senioren im Straßenverkehr hält für Sie die Präventionsberaterin Frau Doris Frenz von der Polizeidienststelle Bad Doberan.

Termin:        Donnerstag, den 13.04.2023 um 14.00 Uhr

Wo:               Im Rathaussaal in Kröpelin

Themen:

  • Mobil bleiben, aber sicher
  • Mobilität ist ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität älterer Menschen
  • Ob mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß, die Gefahrensituationen im Straßenverkehr werden oft unterschätzt

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Bekanntgabe der beschlossenen Auftragsvergaben durch die Stadtvertretung auf der Sitzung am 23.02.2023

In der Anlage finden Sie die Bekanntmachungen der beschlossenen Auftragsvergaben durch die Stadtvertretung auf der Sitzung am 23.02.2023 für die Auftragsvergabe Anschaffung MTW (BV/2023/1084), Abbruch Garagenkomplex Dammstraße (BV/2023/1087), Straßensanierungsmaßnahmen diverser Gemeindestraßen mittel Patch-System (BV/2023/1088) und der Heizungserneuerung Kita Villa Kunterbunt (BV/2023/1089).

Zur Bekanntgabe von Aufträgen STV 23.02.2023

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 23.02.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2023 erfolgt am 27.02.2023 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de. Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2023 zusenden lassen. Die Textfassung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2023 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten.

Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen sind in der Zeit vom 27.02.2023-13.03.2023 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

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Zur Haushaltssatzung

Ausflug Vogelpark Marlow & Bernsteinmuseum für Senioren

Der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin hat folgenden Ausflug für Sie organisiert:

Ausflug Vogelpark Marlow & Bernsteinmuseum

Abfahrt: 07.30 Uhr Markt Kröpelin

 

10.00 – 14.30 Uhr  Besuch Vogelpark Marlow inkl.Eintritt

Möglichkeiten zum Mittagessen vorhanden

14.30   Uhr              Fahrt nach Ribnitz-Damgarten

15.15 – 17.00 Uhr  Bernsteinmuseum Ribnitz- Damgarten

Inkl. Eintritt, Führung und Kaffeetrinken

Ca. 17.15 Uhr          Heimreise

 

IHRE LEISTUNGEN:

-Fahrt im komfortablen Fernreisebus

-Besuch Vogelpark Marlow inkl. Eintritt

-Bernsteinmuseum Ribnitz- Damgarten inkl. Eintritt, Führung und Kaffeetrinken

 

Termin: 27.04.2023

Preis    :  63,- €

 

Interessenten können sich bei Frau Becker unter der Telefonnummer 01522 7565767 oder 038292 7285. anmelden.

 

Weitere Ausflüge finden im Laufe des Jahres statt.

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Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

Bewerbungsschluss für die Jugendschöffenwahl ist der 28. Februar 2023

Für die kommende Amtsperiode 2024 – 2028 werden Schöffinnen und Schöffen / Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden in unserem Landkreis Rostock insgesamt:

124 Frauen und Männer als Bewerber*innen für das Amt als Jugendschöffin/ Jugendschöffen

für die Amtsgerichte Rostock und Güstrow des Landgerichtsbezirks Rostock.

Haben Sie schon einmal daran gedacht, sich ehrenamtlich als Schöffin / Schöffe bzw. Jugendschöffin / Jugendschöffe zu engagieren? Oder sind Sie bereits zur Schöffin / zum Schöffen bzw. zur Jugendschöffin / zum Jugendschöffen bestellt, haben erst eine Amtsperiode gewirkt und weiterhin Interesse an eben dieser Aufgabe?

 

Zum Amtsgerichtsbezirk Rostock gehören:

kreisfreie Stadt Rostock
amtsfreie Gemeinden Bad Doberan/Stadt, Dummerstorf, Graal-Müritz, Kröpelin/Stadt, Kühlungsborn/Stadt, Neubukow/Stadt, Sanitz und Satow
die den Ämtern Bad Doberan-Land, Carbäk, Neubukow-Salzhaff, Rostocker Heide, sowie Warnow-West zugeordneten Gemeinden

Zum Amtsgerichtsbezirk Güstrow gehören:

amtsfreie Gemeinden Güstrow/Stadt und Teterow/Stadt
die den Ämtern Bützow-Land, Gnoien, Güstrow-Land, Krakow am See, Laage, Mecklenburgische Schweiz, Schwaan und Tessin zugeordneten Gemeinden

 

Vorraussetzungen

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreises Rostock wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein/e Schöffin/Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Wie bewerbe ich mich?

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung  bis zum 28.2.2023 an den Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, SG 51.1, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow.

Kontakt für Rückfragen:

Amt für Jugend und Familie

Telefon: 03843 / 755 51101

 

Weiterführende Informationen:

Hinweis auf aktuelle Stellenausschreibungen

Hiermit möchte ich auf die aktuellen Stellenausschreibungen der Stadt Kröpelin hinweisen.

Aktuell ist folgendes ausgeschrieben:

 

 

Durch Klicken auf die jeweilige Ausschreibung werden Sie direkt dahin geleitet.

gez. Gutteck
Bürgermeister

Notfallregister

Stellen Sie sich folgende Notfall-Situationen vor:

  1. Sie sind mobilitätseingeschränkt, wohnen im 17. Stock und brauchen Trinkwasser wegen eines Ausfalls der Versorgung?
  2. Ein Familienmitglied wird heimbeatmet und der Strom fällt aus?
  3. Sie sind gehörlos und es wird über Lautsprecherdurchsagen vor verunreinigtem Trinkwasser gewarnt?
  4. Sie sind Betreiber eines Dialysezentrums und der Strom fällt für mehrere Tage aus ?

Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst kennen Ihre spezielle Notlage nicht. An dieser Stelle stellt das Projekt „NOTFALLREGISTER“ den Einsatzkräften hilfreiche Zusatzinformationen zur Verfügung, um Sie bedarfsgerecht unterstützen zu können. Die Behörden und Einsatzkräfte werden entsprechend der verfügbaren Kräfte und Mittel unabhängig vom Notfallegister stets nach eigenem Ermessen eigenverantwortlich tätig.


Die Selbstvorsorge für den Notfall liegt in der Eigenverantwortung aller Bürger*Innen und bei den Betreiber*Innen von Einrichtungen.

Alle Bürgerinnen und Bürger, sowie Betreiber*Innen von Einrichtungen sind angehalten entsprechende eigene Vorsorgemaßnahmen zu treffen um die Zeit bis zur Einsatzbereitschaft von behördlichen Notfallstrukturen zu überbrücken. Über die Reihenfolge der Abarbeitung von Einsätzen entscheidet die jeweilige Behörde in eigener Verantwortung je nach Dringlichkeit. Die Informationen aus dem Register sind dabei hilfreiche Zusatzinformationen zur Abarbeitung von ad hoc Einsätzen und zur präventiven Planung von Gefahrenabwehrmaßnahmen wie beispielsweise für Ausfälle von der Energie- oder Trinkwasserversorgung. (Quelle: Notfallregister)

 

Zur Registrierung und weiteren Informationen besuchen Sie bitte die Website des Notfallregisters