In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rostock möchte die Stadt Kröpelin Hilfe für ukrainische Flüchtlinge organisieren, die in unsere Region kommen.
Die Hilfe muss gut organisiert sein, damit sie auch wirklich bei den Betroffenen ankommt und das Leben der Kriegsflüchtlinge erleichtert. Stand heute ist es schwer Prognosen und Bedarfe abzugeben und zu klären.
Es wird benötigt:
- Wohnraum (die Miete wird bezahlt),
- Möbel,
- Elektrogeräte,
- Fahrräder,
- Spielzeug und alles was man zum Leben braucht.
Aktuell wird keine Kleidung benötigt! Sollte diese doch benötigt werden, werden wir gesondert informieren.
Was auch besonders gebraucht wird:
Sind Menschen, die Kinderbetreuung übernehmen, bei Ämtergängen begleiten, Ausflüge machen, die Freundschaften schließen wollen oder beim Übersetzen helfen können etc..
Ich möchte Helfen, wie?
Aktuell gibt es keine Lagerkapazitäten, sodass Sie bitte Ihr Hilfsangebot benennen und an folgende Mailadresse schicken:
info@stadt-kroepelin.de oder per Telefon: 038292/ 8510
Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer/Mailadresse an und was Sie genau anbieten.
Wir sammeln die Hilfsangebote und leiten diese dann an den Landkreis Rostock weiter, der dann bei Bedarf auf Sie zukommt.
So kann ganz gezielt und schnell ein bedarfsgerechtes Hilfsangebote gemacht werden.
Vielen Dank für alle die Ihre Hilfe anbieten.
Thomas Gutteck
Bürgermeister Stadt Kröpelin
P.S.: Ich bitte darum dies zu teilen, darüber zu reden und davon Leuten zu erzählen, damit die Informationen viele erreichen. Dankeschön.
Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 07.02.2022 und 28.02.2022
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAuf der Grundlage des § 49 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M -V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.Mai 2020 (GVOBI. MV S. 410) in Verbindung mit § 44 Absatz 2 Buchstaben a) und b) der Geflügelpestverordnung (GeflPestV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, ber. S. 2664) wird Folgendes erlassen:
Hiermit werden die Allgemeinverfügungen des Landrates des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 07.02.2022 und 28.02.2022 mit Wirkung ab dem 08.03.2022 widerrufen.
Somit werden alle darin festgelegten Regelungen ab dem 08.03.2022 aufgehoben.
Zur Bekanntmachung
HILFE FÜR KRIEGSFLÜCHTLINGE AUS DER UKRAINE
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIn Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rostock möchte die Stadt Kröpelin Hilfe für ukrainische Flüchtlinge organisieren, die in unsere Region kommen.
Die Hilfe muss gut organisiert sein, damit sie auch wirklich bei den Betroffenen ankommt und das Leben der Kriegsflüchtlinge erleichtert. Stand heute ist es schwer Prognosen und Bedarfe abzugeben und zu klären.
Es wird benötigt:
Aktuell wird keine Kleidung benötigt! Sollte diese doch benötigt werden, werden wir gesondert informieren.
Was auch besonders gebraucht wird:
Sind Menschen, die Kinderbetreuung übernehmen, bei Ämtergängen begleiten, Ausflüge machen, die Freundschaften schließen wollen oder beim Übersetzen helfen können etc..
Ich möchte Helfen, wie?
Aktuell gibt es keine Lagerkapazitäten, sodass Sie bitte Ihr Hilfsangebot benennen und an folgende Mailadresse schicken:
info@stadt-kroepelin.de oder per Telefon: 038292/ 8510
Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer/Mailadresse an und was Sie genau anbieten.
Wir sammeln die Hilfsangebote und leiten diese dann an den Landkreis Rostock weiter, der dann bei Bedarf auf Sie zukommt.
So kann ganz gezielt und schnell ein bedarfsgerechtes Hilfsangebote gemacht werden.
Vielen Dank für alle die Ihre Hilfe anbieten.
Thomas Gutteck
Bürgermeister Stadt Kröpelin
P.S.: Ich bitte darum dies zu teilen, darüber zu reden und davon Leuten zu erzählen, damit die Informationen viele erreichen. Dankeschön.
Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDas Ordnungsamt der Stadt Kröpelin weißt hiermit auf folgende Regelungen hin.
Die Entsorgung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, Ausnahmen im Speziellen u.a. die Pflanzenabfall-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern.
Grundsätzlich ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht gestattet.
Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen – Pflanzenabfall-Landesverordnung – vom 18. Juni 2001 (GVOBl: M-V 2001, S. 281) regelt Ausnahmen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in den Monaten März und Oktober. Danach können nur in diesen beiden Monaten an Werktagen für maximal zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausnahmsweise pflanzliche Abfälle verbrannt werden, wenn es sich um pflanzliche Abfälle handelt, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, ein Liegenlassen, ein Einbringen in den Boden oder eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder zumutbar ist, eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder zumutbar ist.
Der Landkreis Rostock bietet ein flächendeckendes Entsorgungssystem wie z. B Wertstoffhöfe in Bad Doberan und Neubukow oder die Biotonne an. Dies sind zumutbare Formen der Entsorgung.
Ausnahmen von diesem Verbot kann unter bestimmten Bedingungen das Umweltamt des Landkreises Rostock erteilen, diese sind zu beantragen. Weitere Informationen: https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html
Bei Beschwerden und Anzeigen wenden Sie sich bitte an das Umweltamt des Landkreises Rostock (Umweltamt, Am Wall 3 – 5, 18273 Güstrow, Tel+49 3843 755-66999)
Wer pflanzliche Abfälle ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen oder andere Abfälle verbrennt, handelt ordnungswidrig und wird von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld belegt.
Hinweis:
Im Allgemeinen werden sogenannte Brauchtumsfeuer geduldet, sofern vorher eine Anmeldung des Vorhabens in den jeweils zuständigen Ordnungsämtern erfolgte. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass ausschließlich naturbelassenes Holz verbrannt werden darf.
Fischereischeinprüfung in der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie Ordnungsbehörde der Stadt Kröpelin zeigt an, dass die nächste Fischereischeinprüfung zur Erlangung des Fischereischeines am Dienstag, d. 22. März 2022 um 16.30 Uhr
im Rathaus, Sitzungssaal entsprechend der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FschPrVO M-V) vom 11.08.2005 stattfindet.
Interessenten, die an dieser Prüfung teilnehmen möchten, melden sich bitte schriftlich bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin bei der Stadt Kröpelin, Ordnungsbehörde, Rathaus, Markt 1 in 18236 Kröpelin.
Die Antragsformulare sind bei der o.g. Behörde erhältlich.
Für den Fall das der Antragsteller minderjährig ist, ist die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
In Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung wird ein Ausbildungskurs in Kröpelin, im Gerätehaus der FFw, Schulstr. 7a, angeboten.
Termine
18.03.2022 ab 16.30 Uhr
19.03.2022 ab 10.00 Uhr
Interessenten melden sich bitte bei Frau Karen Leuchert Tel. 0172-6047340
Die Bestimmungen der am Tag der Veranstaltung geltenden Corona-LVO sind zu beachten und einzuhalten
gez. Bachmann
SB Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bodenschätzung in der Gemarkung Schmadebeck der Gemeinde Kröpelin gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIm Zeitraum 14. März bis 25. März 2022 werden durch den Schätzungsausschuss des Finanzamts Rostock im Bereich der Gemarkung Schmadebeck Nachschätzungen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durchgeführt.
Hierdurch sollen mögliche Veränderungen der Ertragsfähigkeit aller Grünlandflächen und damit auch mögliche Veränderungen der Grünlandwertzahlen seit der Bodenschätzung 1953
festgestellt werden.
Gemäß § 15 Bodenschätzungsgesetz sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit der Durchführung des Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
gez.
Freudenberg
Originalschreiben: 2022-02-09 Schreiben von Finanzamt Rostock bzgl. Bodenschätzung in der Gemarkung Schmadebeck
Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock – Geflügelpest
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinGemäß Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock vom 07.02.2022, gelten nachfolgende Ortsteile der Stadt Kröpelin als Beobachtungsgebiet:
Schmadebeck, Brusow, Einhusen, Groß Siemen, Klein Siemen, und Altenhagen -Ausbau
In der Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) gilt:
Nutzungsart und ihres Standortes und des verendeten Geflügels sowie jede Änderung (weitere Verendungen) dem Landrat des Landkreises Rostock, Veterinär— und Lebensmittelüberwachungsamt, anzuzeigen.
beseitigen.
Die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier: AllgemeinV GeflPest Gorow
Öffentliche Bekanntmachung „BOV Wittenbeck“
/in Allgemein, Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIn dem nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) durchzuführenden Bodenordnungsverfahren „Wittenbeck“, Gemeinden Wittenbeck und Steffenshagen, Landkreis Rostock, wird die vorzeitige Ausführung des Bodenordnungsplanes gemäß § 63 Abs. 1 FlurbG angeordnet.
>>> ÖB
Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Hellbach – Conventer Niederung“
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIn Vorbereitung auf die Festlegung des Leistungsumfanges und die Vergabe von Leistungen zur Unterhaltung von offenen Vorflutern (Mäharbeiten, Gehölzpflege und Instandsetzung), Rohrleitungen, Bauwerken, Schöpfwerken und Deichen führt der Wasser- und Bodenverband in der Zeit vom 21.02. bis 04.03.2022 die
Gewässerschau
an seinen Verbandsgewässern durch.
Auf Grund der Einschränkungen durch die Coronapandemie wird die Gewässerschau nicht wie in den Vorjahren in Gruppen durchgeführt. Stattdessen bitten wir, Meldungen und Anfragen per
in der Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes einzureichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, für konkrete Problemstellungen individuelle Termine für Vorortbegehungen zu vereinbaren und durchzuführen. Dabei werden die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Coronabestimmungen eingehalten.
Kröpelin, 01.02.2022
gez. Kurreck
Verbandsvorsteher
Zur Bekanntmachung
Neubesetzung der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie Stadt Kröpelin sucht interessierte Bürger / Bürgerinnen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann oder Schiedsfrau in der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin. Die Schiedsstelle in Kröpelin ist mit zwei Schiedspersonen zu besetzen. Die Schiedspersonen werden von der Stadtvertreterversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Berufung und Verpflichtung erfolgt über die Direktion des Amtsgerichtes Rostock, unter dessen fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen.
Unter dem Motto „Schlichten statt Richten besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich zu klären. Dazu zählen z.B. Schadensforderungen, aber auch Streitigkeiten mit Nachbarn über Einhaltung der Hausordnung oder die Höhe der Gartenhecke. Die Schiedsstelle kann aber auch strafrechtliche Schlichtungsverfahren ausführen, wenn ein sogenanntes Privatklagedelikt wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung vorliegt.
Durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Voraussetzungen für die Berufung als Schiedsperson sind:
• die Vollendung des 25. Lebensjahres
• der Wohnsitz muss im Bereich der Schiedsstelle sein
• die Schiedsperson muss das Wahlrecht besitzen und
• die Schiedspersonen müssen in ihrer Persönlichkeit und in ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein
Des Weiteren sollten die Schiedspersonen folgende persönliche Eigenschaften besitzen:
• über ausreichend Zeit verfügen
• die Fähigkeit zuhören zu können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben
• ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen
• juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich
Wenn wir mit dieser Ausschreibung Ihr Interesse für eine anspruchsvolle Tätigkeit geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 28.02.2022 bei der
Stadt Kröpelin
Der Bürgermeister
-Hauptamt-
Markt 1
18236 Kröpelin
oder per E-Mail an: info@stadt-kroepelin.de
Zur Bekanntmachung
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAuf Grund des §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.01.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2022 erfolgt am 31.01.2022 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de. Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2022 zusenden lassen. Die Textfassung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2022 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten.
Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen sind in der Zeit vom 31.01 — 14.02.2022 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Zur Bekanntmachung
Zur Haushaltssatzung