Auf Grund des § 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 07.11.2024 und nach Vorlage und Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 27.11.2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2024 erfolgt am 10.12.2024 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de. Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zusenden lassen. Die Textfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder wird dort bereitgehalten.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 liegt mit ihren Anlagen in der Zeit vom 09.12.2024 – 03.01.2024 für jeden zur Einsichtnahme bei der Stadt Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin während der Sprechzeiten öffentlich aus.
Kröpelin, den 10.12.2024
gez. Gutteck
Bürgermeister
Veröffentlicht am 10.12.2024
Anlagen:
Öffentliche Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024
Öffentliche Bekanntmachung – 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024
/in Bekanntmachungen /von Stadt Kröpelin BrüsehaferAuf Grund des § 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 07.11.2024 und nach Vorlage und Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 27.11.2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2024 erfolgt am 10.12.2024 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de. Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zusenden lassen. Die Textfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder wird dort bereitgehalten.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 liegt mit ihren Anlagen in der Zeit vom 09.12.2024 – 03.01.2024 für jeden zur Einsichtnahme bei der Stadt Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin während der Sprechzeiten öffentlich aus.
Kröpelin, den 10.12.2024
gez. Gutteck
Bürgermeister
Veröffentlicht am 10.12.2024
Anlagen:
Öffentliche Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024
Umfrage zur Landschaftsbildbewertung in Mecklenburg-Vorpommern
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDas LUNG führt im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eine Studie zur Neubewertung des Landschaftsbildes M-V durch, die Teil der Fortschreibung des Gutachtlichen Landschaftsprogramms Mecklenburg-Vorpommern ist.
Diese Bevölkerungsbefragung ist ein wichtiger Bestandteil dieser Studie. Sie bewerten anhand von Landschaftsbildern die Eigenart, Vielfalt, Schönheit und Naturnähe. Am Ende der Studie werden die Ergebnisse der Befragung mit Auswertungen von Landschaftsdaten zu einer Gesamtbewertung für Mecklenburg-Vorpommern zusammengeführt.
Weitere Informationen zur Methodik finden Sie auf der Internetseite des LUNG sowie unter www.labi-mv.de.
Folgender Link führt auch direkt zur Umfrage zur Landschaftsbildbewertung in Mecklenburg-Vorpommern:
https://s2survey.net/landschaftsbildmv/
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinFür die Vergabe der Dienstleistung „Planung und Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans für die Stadt Kröpelin“ wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage.
Zur Anlage
Allgemeinverfügung zur Regelung der Plakatwerbung für die Bundestagswahl am 23.02.2025 in der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinAuf der Grundlage von § 22 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.1.1993, § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Kröpelin vom 02.12.1993, § 35 S. 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 06.05.2020, § 21a Landes- und Kommunalwahlgesetz vom 16.12.2010 sowie des Erlasses des Wirtschaftsministers zur Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern vom 27. September 2022 ergeht folgende Allgemeinverfügung:
Diese Allgemeinverfügung gilt nur für Wahlvorschlagsträger.
Ein Rechtsanspruch auf Nutzung einer bestimmten öffentlichen Verkehrsfläche besteht nicht. Beanspruchen mehrere Parteien, Wählergruppen oder Bewerberinnen die gleiche Sondernutzungsfläche, so hat derjenige Vorrang, welcher zuerst auf die entsprechende Fläche zugegriffen hat.
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung
Zur vollständigen Bekanntmachung
Mitglieder Kinder- und Jugendbeirat gesucht.
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinÖffentliche Bekanntmachung – Satzung des Seniorenbeirates
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie am 19.11.2024 ausgefertigte Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Kröpelin, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 07.11.2024 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.
Zur Satzung
Öffentliche Bekanntmachung – Satzung des Jugendbeirates
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie am 19.11.2024 ausgefertigte Satzung des Jugendbeirates der Stadt Kröpelin, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 07.11.2024 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.
Zur Satzung
Vollsperrung Wismarsche Straße
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIm Zuge der Bauarbeiten wird in der kommenden Woche (18.11.2024 – 22.11.2024) die Wismarsche Straße komplett gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert.
Ortsumgehungsstraße Kröpelin
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie Umgehungstraße inklusive aller Zu- und Abfahrten ist vorrübergehend ab dem 15.10.2024 wieder vollständig befahrbar. Ab dem 04.11.2024 wird dann der letzte Bauabschnitt von der Kreuzung „Avia Tankstelle“ bis nach Brusow erneuert. Dazu wird die Zu- und Abfahrt Kröpelin Ost für eine Woche voll gesperrt. Bitte nutzen Sie dann die Zufahrten Mitte in der Strandstraße und West in der Wismarschen Straße.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin – Hauptsatzung
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie am 14.10.2024 ausgefertigte Hauptsatzung der Stadt Kröpelin vom 14.10.2024, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 19.09.2024 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.
Kröpelin, den 14.10.2024
gez. Gutteck
Bürgermeister
Veröffentlicht am 14.10.2023
Anlagen: