Bekanntmachung B-Plan Nr. 14

Im Anhang finden Sie die amtliche Bekanntmachung zur Satzung der Stadt Kröpelin über den Bebauungsplan Nr. 14 – Wohnpark Wismarsche Straße –

>>>Bekanntmachung

Impftag 24.06.2021 – Ohne Terminvergabe

Am 24.06.2021 findet ein 2. Impftag in Kröpelin statt. In der Zeit von 10-17 Uhr besteht die Möglichkeit sich in der Praxis für Allgemeinmedizin von Jörn von Campenhausen, Rostocker Str. 6, 18236 Kröpelin impfen zu lassen.

 

Die Impfung wird mit dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer erfolgen, es stehen 200 Impfdosen zur Verfügung. Geimpft werden können Personen ab 12 Jahre.

 

Es erfolgt keine Terminvergabe! Der Termin ist ausschließlich für Erstimpfungen.

 

Was sollte ich mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren Personal- und Impfausweis sowie Ihre Gesundheitskarte (Chipkarte) mit. Zum ausfüllen der Unterlagen bitten wir Sie aus hygienischen Gründen einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

 

 

Bekanntmachung zur Bundes- und Landtagswahl am 26.09.2021

Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V), wird folgendes bekannt gegeben:

Zum Gemeindewahlleiter der Stadt Kröpelin wurde Herr Ingo Schultz, Am Silberberg 25 in 18236 Kröpelin gewählt.

Zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter wurde Herr Martin Seemann, Kühlungsborner Str. 16 in 18109 Rostock gewählt.

 

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 ,,Solarpark Brusow“

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.03.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 ,,Solarpark Brusow“ beschlossen und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110 m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche beträgt ca. 2,2 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstuck 229.
Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden, im Süden und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Osten durch Eisenbahnstrecke Neubukow – Bad Doberan.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Bekanntmachung

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Satzung der Stadt Kröpelin über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 03.06.2021 die Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt. Der Geltungsbereich der Satzung, bestehend aus zwei Teilgeltungsbereichen (s. Übersichtsplan), befindet sich im Ortsteil Kröpelin.

Der Satzungsbeschluss über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), bekannt gemacht.
Die Satzung tritt mit Ende des Bekanntmachungszeitraumes in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung sowie die der Satzung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze und Verordnungen) ab diesem Tage während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzung und die dazugehörige Begründung sind auch im Internet auf der Seite der Stadt Kröpelin verfügbar.

Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

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Schrottaktion in Kröpelin – 03.06 -. 06.06.2021

Der Schrottcontainer mit dem Aufstellort Auf dem Kamp wird in die Rostocker Straße (Gr. Parkplatz) umgesetzt.

Schrottaktion in Kröpelin – 03.06 -. 06.06.2021

Das Ordnungsamt der Stadt Kröpelin teilt mit, dass vom 03.06 -. 06.06.2021 eine kostenlose Schrottsammlung in Kröpelin durchgeführt wird. Die Entsorgung wird von der Firma SBH abgesichert, die im Auftrag der Stadt handelt. Dazu werden Großcontainer an geeigneten Plätzen in der Stadt und Ortsteile aufgestellt. Diese Aktion ist nicht Bestandteil der Sperrmüllentsorgung und läuft auch nicht unter Verantwortung der Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock.

Alle Bürger werden gebeten, den Schrott (wie z.B. Fahrräder, Blechteile von Kfz, Herde, Heizungsanlagen, Garten- und Ackergeräte, Badewannen, Rohre, Waschmaschinen, Eisenzäune, Großschrottelemente u.v.m.) in die entsprechenden Container zu werfen.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das Entsorgen von Fernsehern, Kühlschränken sowie Sperr- und Sondermüll bei dieser Aktion grundsätzlich verboten ist.

Containeraufstellorte sind:
vom 03.06. – 06.06.2021 in Kröpelin
– Straße des Friedens
– Rostocker Straße (gr. Parkplatz)
– Lagerstraße

Bürgerinformation – Vollsperrung der Bahnhofstraße

Baumaßnahme: Ausbau der Bushaltestelle am Bahnhof Kröpelin und Ausbau der Bahnhofstraße

Hier: Vollsperrung der Bahnhofstraße

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger und Bahnreisende,
die Bauarbeiten sind so weit vorangeschritten, dass wir ab dem 19.05.2021 in den 2. Bauabschnitt wechseln – Bereich zwischen der Wismarschen Straße bis zum ehem.
Bahnhofgebäude.
Hierzu wird die Bahnhofstraße voll gesperrt. Demzufolge können auch die Parkplätze nicht mehr erreicht und genutzt werden. Eine fußläufige Verbindung zum Bahnhof wird aber
während der gesamten Bauzeit gewährleistet.

luca-Schlüsselanhänger

Bei Bedarf können die Bürger der Stadt ab sofort und kostenfrei einen Schlüsselanhänger zum schnellen und sicheren Einchecken an luca-Standorten bekommen. Wer keine Möglichkeit zur Nutzung der luca-APP hat, kann zukünftige Registrierungen über den luca-Schlüsselanhänger sicherstellen. Die Anmeldung zur Abholung eines Schlüsselanhängers erfolgt telefonisch über das Sekretariat. Mo.-Fr. zwischen 09.00-12.00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung unter Tel.: 8510.

Auf Wunsch übernehmen wir auch die Registrierung des luca-Schlüsselanhänger für Sie.

Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 26.03.2021 – Aufhebung der Aufstallpflicht von Geflügel

Auf der Grundlage des § 49 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Mai 2020 (GVOBI. MV S. 410) in Verbindung mit § 44 Absatz 6 Buchstabe b) der Geflügelpestverordnung (Gefl-PestV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, ber. S. 2664) wird Folgendes erlassen:

Hiermit wird die Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 26.03.2021 mit Wirkung ab dem 29.04.2021 widerrufen. Somit werden alle darin festgelegten Regelungen, u.a. die darin festgelegte Aufstallpflicht von Geflügel, ab dem 29.04.2021 aufgehoben.

Hinweis:
Es besteht unabhängig einer geltenden Aufstallpflicht weiterhin gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung jederzeit die Pflicht, dass derjenige, der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, vor Beginn der Tätigkeit diese Haltung bei unserer Behörde anzuzeigen hat.

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