Öffentliche Bekanntmachung – Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Die am 14.09.2021 ausgefertigte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Kröpelin vom 02.09.2021 liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

 

 

Kröpelin, den 14.09.2021

 

 

gez.

Gutteck

Bürgermeister

 

Original Dokument: 20210916 Öffentliche Bekanntmachung

Bodenschätzung in der Gemarkung Schmadebeck der Gemeinde Kröpelin gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz

Im Zeitraum 06.September bis 29.0ktober 2021 werden durch den Schätzungsausschuss des Finanzamts Rostock im Bereich der Gemarkung Schmadebeck Nachschätzungen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durchgeführt.

Hierdurch sollen mögliche Veränderungen der Ertragsfähigkeit aller Grünlandflächen und damit auch mögliche Veränderungen der Grünlandwertzahlen seit der Bodenschätzung 1953 festgestellt werden.

Gemäß § 15 Bodenschätzungsgesetz sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit der Durchführung des Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Zur Bekanntmachung

Allgemeine Bekanntmachung zur kombinierten Wahl zum Bundestag und zum Landtag

Die nachfolgende Bekanntmachung informiert über den allgemeinen Wahlablauf und die Wahlbezirke der Stadt Kröpelin.

>>>Bekanntmachung

Bekanntmachung zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis für die kombinierte Wahl zum Bundestag und zum Landtag liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.09.2021 – 10.09.2021 im Rathaus aus.

>>>Bekanntmachung

Vollsperrung Kreuzungsbereich Dammstraße

Ab Donnerstag, den 19.08.2021 ca. 8.00 Uhr bis voraussichtlich Sonnabend, den 21.08.2021 ca. 18.00 Uhr wird der Kreuzungsbereich Am Hohlweg / Hundehäger Weg / Straße des Friedens für die Asphaltarbeiten im Kreuzungsbereich und im Verlauf der Dammstraße bis zur Einmündung in das Wohngebiet „Wedenberg“ voll gesperrt.

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4. Impftag in Kröpelin

Am Donnerstag den 12.08.2021 findet ein 4. Impftag in Kröpelin in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rostock statt. In der Zeit von 09-17 Uhr besteht die Möglichkeit sich im Rathaus der Stadt Kröpelin, Markt 1,  18236 Kröpelin gegen den COVID-19-Virus impfen zu lassen. Der Termin ist der Zweitimpfungstermin für die am 01.07.2021 geimpften Personen.

 

Die Impfung wird mit dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer erfolgen, es stehen 150 Impfdosen zur Verfügung. Geimpft werden können Personen ab 16 Jahre.

 

Es erfolgt keine Terminvergabe, die Impfung erfolgt nach Anwesenheit, solange der Vorrat reicht!

 

Was sollten Sie mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren Personal- und Impfausweis sowie Ihre Gesundheitskarte (Chipkarte) mit. Zum ausfüllen der Unterlagen bitten wir Sie aus hygienischen Gründen einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

Stadt Kröpelin erfasst Flächen für Einzelhandel

Kröpelin – Die Stadt Kröpelin führt im Rahmen der Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes eine flächendeckende Erhebung des Einzelhandelsbestandes durch. Diese Untersuchung wird durch das Büro Stadt + Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB vorgenommen und findet im August 2021 statt.

 

Ziel der Erfassung ist eine aktuelle Datenbasis, mit der die wesentlichen Veränderungen im Marktgeschehen aufzeigt werden können. Sie ist eine Grundlage für die Formulierung der wichtigsten Zielaussagen im Einzelhandelskonzept der Stadt Kröpelin. Rat und Verwaltung erhalten damit Antworten auf aktuelle Fragen: Wie entwickelt sich der Einzelhandel in Kröpelin insgesamt? Wie steht es um die Zentren- und Standortstruktur der Stadt? Wo fehlt es an Nahversorgung?

 

Im August 2021 geht dafür Erhebungspersonal von Stadt + Handel von Geschäft zu Geschäft und erfasst die Verkaufsfläche sowie die Sortimente. Eine Befragung der Händlerinnen und Händler ist dafür in der Regel nicht notwendig. Auf Wunsch können sich die Mitarbeitenden von Stadt + Handel mit einem Schreiben der Stadt ausweisen. Insbesondere im Rahmen der Covid-19-Pandemie wird dabei besonderer Wert auf die geltenden Kontakt- und Abstandsregelungen gelegt. Es wird dabei zu keinerlei Störungen im Betriebsablauf in den einzelnen Geschäften kommen. Der Datenschutz und die Anonymität werden bei allen Erhebungen berücksichtigt. Eine Veröffentlichung von betriebs- oder personenbezogenen Angaben erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

 

Von den Ergebnissen profitiert am Ende vor allem der Einzelhandel selbst. Denn mit einem aktuellen Einzelhandelskonzept können Fehlentwicklungen vermieden, die Zentren- und Standortstruktur gestärkt und eine gute Versorgung in Kröpelin sichergestellt werden. Auftraggeber der Erhebung ist die Stadt Kröpelin.

 

Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen sind:

Stadt Kröpelin

Frau Jana Schmidt

Bauamtsleiterin

Markt 1

18236 Kröpelin

038292/851-40

jana.schmidt@stadt-kroepelin.de

 

 

 

Büro Stadt + Handel

Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB

Herr Marcel Lessmann

Hörder Hafenstraße 11

44263 Dortmund

0231 – 8 62 68 90

Information zur Vollsperrung Kreuzung Dammstraße

Ab Montag, den 26.07.2021 bis voraussichtlich zum 06.08.2021 wird der Kreuzungsbereich Am Hohlweg / Hundehäger Weg / Straße des Friedens für die Anbindung an den vorhandenen Kanal voll gesperrt.

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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für die Bundestagswahl und die Landtagswahl am 26.09.2021 werden Kröpelinerinnen und Kröpeliner für das Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer gesucht. Sie sind für die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung der Ergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken zuständig.

Als Wahlhelferin und Wahlhelfer kann jede wahlberechtigte Person fungieren. Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten eine Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind alle Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer darf selbst nicht Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan sein.            (z.B. Kreiswahlausschuss)

In Würdigung der Ausübung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung bezahlt.

Bei Interesse schicken Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Namen und Adresse an:

info@stadt-kroepelin.de