Impfaufruf

Impfen gegen das Coronavirus ist unser Weg aus der Pandemie. Darauf haben wir in Mecklenburg-Vorpommern von Anfang an gesetzt.

Über Monate waren Verzicht und Einschränkungen von uns allen nötig, um Leben zu retten und Gesundheit zu schützen. Große Solidarität und die Aussicht auf wirksame Impfstoffe haben uns dabei geholfen.

Inzwischen ist vieles wieder möglich: Kinder gehen in die Kita. Kinder und Jugendliche genießen die Sommerferien und wir bereiten den sicheren Schulstart vor. Freunde treffen sich zum Essen, genießen gemeinsam Sport und Kultur. Familien machen Urlaub.

Wir bedanken uns bei der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Regeln gehalten haben und damit diese positive Entwicklung möglich gemacht haben.

Jetzt zeigt sich: Das Impfen wirkt. Inzwischen haben 56 % der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eine erste Impfung und 41 % eine vollständige Impfung erhalten. Genug Impfstoff kommt ins Land, um allen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die es wollen, ein Impfangebot zu machen.

Impfen gegen das Coronavirus bedeutet mehr Schutz für jede Einzelne und jeden Einzelnen und für uns als Gemeinschaft.

Wir freuen uns über die niedrigen Infektionszahlen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Zugleich sehen wir mit Sorge, dass sich neue Virusvarianten verbreiten. Das Coronavirus ist immer noch da. Gemeinsam wollen wir alles daransetzen, eine vierte Welle mit exponentiell steigenden Infektionszahlen wie in anderen europäischen Ländern zu verhindern.

 

Darum bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, für die es eine Impfempfehlung gibt:

Lassen Sie sich impfen – Lass dich impfen: im Impfzentrum, bei den Haus- oder Fachärzten, beim Betriebsarzt.

Lassen Sie sich impfen – Lass dich impfen: für den eigenen Schutz, für Kinder und Geschwister, für die Familie, für andere.

Lassen Sie sich impfen – Lass dich impfen: vollständig, das schützt am Besten.

 

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

Die Landräte der Kreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte

Die Fraktionen des Landtags Mecklenburg-Vorpommern: SPD, CDU, Die Linke

Die Arbeitsgemeinschaft Freie Schulen Mecklenburg-Vorpommern

Der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern

Der DGB Nord

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern

Der Grundschullehrerverband Mecklenburg-Vorpommern

Das HaffNet

Die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern

Der Hausärzteverband Mecklenburg-Vorpommern

Die Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern

Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

Der Kinderschutzbund Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

Der Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern

Der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern

Der Landeskulturrat Mecklenburg-Vorpommern

Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern

Der Landeskreistag Mecklenburg-Vorpommern

Die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Mecklenburg-Vorpommern

Der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern

Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern

Der Verband Bildung und Erziehung Mecklenburg-Vorpommern

Die Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien Mecklenburg-Vorpommern

Die Vereinigung der Unternehmerverbände für Mecklenburg-Vorpommern

 

Zum Impfaufruf

Sperrung Dammstraße

Zur Durchführung von Kanalbauarbeiten muss die Dammstraße zwischen den Zufahrten zur „Straße des Friedens“ und der Straße „Wedenberg“ vom 30.06. bis 27.08.21 voll gesperrt werden. Im ersten Bauabschnitt vom 30.06. bis voraussichtlich zum 19.07.21 sind der Kindergarten und das Seniorenzentrum noch mit dem Pkw über den Hundehäger Weg erreichbar. Im folgenden Abschnitt vom 20.07. bis 28.07.21 ist der Zufahrtsbereich zum Straßenabschnitt „Am Hohlweg“ ebenfalls voll gesperrt, so dass beide Einrichtungen nur noch fußläufig zu erreichen sind. Im Zeitraum 12.08. bis 27.08.21 kommt es im Rahmen der Asphaltierungsarbeiten zu einer weiteren Vollsperrung dieses Bereiches von drei Tagen. In den genannten Zeiträumen sind die Kindertagestätte und das Seniorenzentrum mit dem Auto nicht zu erreichen. Wir verweisen als Alternative auf den Parkplatz im Wohngebiet „Straße des Friedens“ und auf den großen Stadtparkplatz. Die Garagen in der Dammstraße sowie der dortige Zugang zur Kleingartenanlage sind während der gesamten Bauzeit erreichbar.

Für Fußgänger ist das Passieren des gesperrten Bereiches während der gesamten Bauzeit gewährleistet.

Es kann zu zeitlichen Verschiebungen im Bauablauf kommen. Wir bitten um Beachtung der örtlichen Umleitungsbeschilderungen.

Sperrung Bahnübergang Wismarsche Straße, Höhe Bahnhof

Im Zuge des Ausbaus der Bahnhofstraße ist vom 01.07. bis voraussichtlich zum 30.07.21 eine Vollsperrung des Bahnübergangs am Bahnhof notwendig. Im genannten Zeitraum ist die Wismarsche Straße bis zur Zufahrt Lagerstraße nur aus westlicher Richtung zu erreichen. Aus der Stadt kommend ist die Befahrung nur bis zur Lindenstraße möglich.

Für Fußgänger ist das Passieren des gesperrten Bereiches während der gesamten Bauzeit gewährleistet.

Es kann zu zeitlichen Verschiebungen im Bauablauf kommen. Wir bitten um Beachtung der örtlichen Umleitungsbeschilderungen.

3. Impftag in Kröpelin am 01.07.2021

Am Donnerstag den 01.07.2021 findet ein 3. Impftag in Kröpelin in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rostock statt. In der Zeit von 09-17 Uhr besteht die Möglichkeit sich im Rathaus der Stadt Kröpelin, Markt 1,  18236 Kröpelin gegen den COVID-19-Virus impfen zu lassen.

 

Die Impfung wird mit dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer erfolgen, es stehen 150 Impfdosen zur Verfügung. Geimpft werden können Personen ab 16 Jahre.

 

Es erfolgt keine Terminvergabe, die Impfung erfolgt nach Anwesenheit, solange der Vorrat reicht! Der Termin ist ausschließlich für Erstimpfungen.

 

Der Termin für die Zweitimpfung ist am selben Ort am 12.08.2021

 

Was sollten Sie mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren Personal- und Impfausweis sowie Ihre Gesundheitskarte (Chipkarte) mit. Zum ausfüllen der Unterlagen bitten wir Sie aus hygienischen Gründen einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

 

 

Bekanntmachung B-Plan Nr. 14

Im Anhang finden Sie die amtliche Bekanntmachung zur Satzung der Stadt Kröpelin über den Bebauungsplan Nr. 14 – Wohnpark Wismarsche Straße –

>>>Bekanntmachung

Impftag 24.06.2021 – Ohne Terminvergabe

Am 24.06.2021 findet ein 2. Impftag in Kröpelin statt. In der Zeit von 10-17 Uhr besteht die Möglichkeit sich in der Praxis für Allgemeinmedizin von Jörn von Campenhausen, Rostocker Str. 6, 18236 Kröpelin impfen zu lassen.

 

Die Impfung wird mit dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer erfolgen, es stehen 200 Impfdosen zur Verfügung. Geimpft werden können Personen ab 12 Jahre.

 

Es erfolgt keine Terminvergabe! Der Termin ist ausschließlich für Erstimpfungen.

 

Was sollte ich mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren Personal- und Impfausweis sowie Ihre Gesundheitskarte (Chipkarte) mit. Zum ausfüllen der Unterlagen bitten wir Sie aus hygienischen Gründen einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

 

 

Bekanntmachung zur Bundes- und Landtagswahl am 26.09.2021

Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V), wird folgendes bekannt gegeben:

Zum Gemeindewahlleiter der Stadt Kröpelin wurde Herr Ingo Schultz, Am Silberberg 25 in 18236 Kröpelin gewählt.

Zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter wurde Herr Martin Seemann, Kühlungsborner Str. 16 in 18109 Rostock gewählt.

 

Zur Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 ,,Solarpark Brusow“

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.03.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 ,,Solarpark Brusow“ beschlossen und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110 m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche beträgt ca. 2,2 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstuck 229.
Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden, im Süden und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Osten durch Eisenbahnstrecke Neubukow – Bad Doberan.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Bekanntmachung

Zur Bekanntmachung

Satzung der Stadt Kröpelin über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 03.06.2021 die Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt. Der Geltungsbereich der Satzung, bestehend aus zwei Teilgeltungsbereichen (s. Übersichtsplan), befindet sich im Ortsteil Kröpelin.

Der Satzungsbeschluss über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), bekannt gemacht.
Die Satzung tritt mit Ende des Bekanntmachungszeitraumes in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung sowie die der Satzung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze und Verordnungen) ab diesem Tage während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzung und die dazugehörige Begründung sind auch im Internet auf der Seite der Stadt Kröpelin verfügbar.

Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Zur Bekanntmachung

Schrottaktion in Kröpelin – 03.06 -. 06.06.2021

Der Schrottcontainer mit dem Aufstellort Auf dem Kamp wird in die Rostocker Straße (Gr. Parkplatz) umgesetzt.