Grundschule „Am Mühlenberg“
18236 Kröpelin
Schulstraße 1
Tel. 038292 / 79846
Fax. 038292 / 79847
E-Mail: info@grundschule-kroepelin.de
www.grundschule-kroepelin.de
Kröpelin, 30.09.2020
Schulanmeldung für Ihr Kind
Sehr geehrte Eltern,
jetzt ist es soweit und Ihr Kind wird bald ein Schüler der 1.Klasse sein. Ganz sicher ist es eine aufregende Zeit für sie alle, wenn der neue Lebensabschnitt Ihres Kindes beginnt.
Um Ihr Kind an unserer Schule anzumelden benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie bitte am Anmeldetag mitbringen:
– die Geburtsurkunde Ihres Kindes
– Impfausweis Ihres Kindes (zwecks Nachweis der Masernimpfung) oder Bestätigung des Arztes
– Ihren eigenen Personalausweis oder den Reisepass
– wenn Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben, brauchen wir vom Gericht noch die sogenannte „Negativbescheinigung“
Überlegen Sie bitte auch schon, ob Sie Ihr Kind im Fach Religion oder Philosophie anmelden möchten.
Ihr Kind braucht an diesem Tag nicht dabei zu sein, es genügt zur Anmeldung auch EIN Elternteil. Damit halten wir die Infektionsmöglichkeiten geringer.
Leider ist es in diesem Schuljahr untersagt, einen „Tag der offenen Tür“ stattfinden zu lassen. Damit Ihr Kind aber die Schule ein bisschen kennenlernen kann, versuchen wir ab 2.Schulhalbjahr unsere „Schnupperschule“ stattfinden zu lassen. Sie werden diesbezüglich extra benachrichtigt, aber vermutlich erst Ende Januar. Dann sind wir sicherlich auf dem neuesten Stand der Corona-Verordnungen.
Unsere Anmeldetermine:
12.10. bis 16.10.2020 von 8 Uhr bis 11.30 Uhr
12.10. bis 14.10.2020 von 14 Uhr bis 16.30 Uhr
Ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Ihr Kind an der Schule anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Ata
Schulleiterin GS „Am Mühlenberg“ Kröpelin
Erneuerung Kanalisation und Straßenbau „Straße des Friedens“ Kröpelin
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinVom 26. – 28.10.2020 werden die Asphaltarbeiten von der Einmündung Hundehäger Weg bis zur Neuen Reihe durchgeführt.
An diesen Tagen ist eine Zufahrt zu den Garagen nicht möglich.
Zur Bekanntmachung
Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen
/in Allgemein, Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDas Ordnungsamt der Stadt Kröpelin weißt hiermit auf folgende Regelungen hin.
Die Entsorgung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, Ausnahmen im Speziellen u.a. die Pflanzenabfall-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern.
Grundsätzlich ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht gestattet.
Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen – Pflanzenabfall-Landesverordnung – vom 18. Juni 2001 (GVOBl: M-V 2001, S. 281) regelt Ausnahmen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in den Monaten März und Oktober. Danach können nur in diesen beiden Monaten an Werktagen für maximal zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausnahmsweise pflanzliche Abfälle verbrannt werden, wenn es sich um pflanzliche Abfälle handelt, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, ein Liegenlassen, ein Einbringen in den Boden oder eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder zumutbar ist, eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder zumutbar ist.
Der Landkreis Rostock bietet ein flächendeckendes Entsorgungssystem wie z. B Wertstoffhöfe in Bad Doberan und Neubukow oder die Biotonne an. Dies sind zumutbare Formen der Entsorgung.
Ausnahmen von diesem Verbot kann unter bestimmten Bedingungen das Umweltamt des Landkreises Rostock erteilen, diese sind zu beantragen. Weitere Informationen: https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html
Bei Beschwerden und Anzeigen wenden Sie sich bitte an das Umweltamt des Landkreises Rostock (Umweltamt, Am Wall 3 – 5, 18273 Güstrow, Tel+49 3843 755-66999)
Wer pflanzliche Abfälle ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen oder andere Abfälle verbrennt, handelt ordnungswidrig und wird von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld belegt.
Hinweis:
Im Allgemeinen werden sogenannte Brauchtumsfeuer geduldet, sofern vorher eine Anmeldung des Vorhabens in den jeweils zuständigen Ordnungsämtern erfolgte. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass ausschließlich naturbelassenes Holz verbrannt werden darf.
Schulanmeldung Schuljahr 2021/2022
/in Allgemein, Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinGrundschule „Am Mühlenberg“
18236 Kröpelin
Schulstraße 1
Tel. 038292 / 79846
Fax. 038292 / 79847
E-Mail: info@grundschule-kroepelin.de
www.grundschule-kroepelin.de
Kröpelin, 30.09.2020
Schulanmeldung für Ihr Kind
Sehr geehrte Eltern,
jetzt ist es soweit und Ihr Kind wird bald ein Schüler der 1.Klasse sein. Ganz sicher ist es eine aufregende Zeit für sie alle, wenn der neue Lebensabschnitt Ihres Kindes beginnt.
Um Ihr Kind an unserer Schule anzumelden benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie bitte am Anmeldetag mitbringen:
– die Geburtsurkunde Ihres Kindes
– Impfausweis Ihres Kindes (zwecks Nachweis der Masernimpfung) oder Bestätigung des Arztes
– Ihren eigenen Personalausweis oder den Reisepass
– wenn Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben, brauchen wir vom Gericht noch die sogenannte „Negativbescheinigung“
Überlegen Sie bitte auch schon, ob Sie Ihr Kind im Fach Religion oder Philosophie anmelden möchten.
Ihr Kind braucht an diesem Tag nicht dabei zu sein, es genügt zur Anmeldung auch EIN Elternteil. Damit halten wir die Infektionsmöglichkeiten geringer.
Leider ist es in diesem Schuljahr untersagt, einen „Tag der offenen Tür“ stattfinden zu lassen. Damit Ihr Kind aber die Schule ein bisschen kennenlernen kann, versuchen wir ab 2.Schulhalbjahr unsere „Schnupperschule“ stattfinden zu lassen. Sie werden diesbezüglich extra benachrichtigt, aber vermutlich erst Ende Januar. Dann sind wir sicherlich auf dem neuesten Stand der Corona-Verordnungen.
Unsere Anmeldetermine:
12.10. bis 16.10.2020 von 8 Uhr bis 11.30 Uhr
12.10. bis 14.10.2020 von 14 Uhr bis 16.30 Uhr
Ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Ihr Kind an der Schule anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Ata
Schulleiterin GS „Am Mühlenberg“ Kröpelin
Schließung Einwohnermeldeamt
/in Allgemein, Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAus organisatorischen Gründen bleibt das Einwohnermeldeamt in der Zeit vom 29.09.2020 bis zum 02.10.2020 geschlossen.
Amtliche Bekanntmachung des Umlegungsausschusses – öffentliche Zustellungen für Eheleute Strauch
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinÖffentliche Zustellung im Rahmen des Umlegungsverfahrens U1 – „Bützower Straße“ für die Eheleute Strauch. Näheres entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Bekanntmachung öffentliche Zustellung- Kröpelin – Zum Bescheid
Amtliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Umlegungsplanes Kröpelin U 1„Bützower Straße“
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAufstellung des Umlegungsplanes und die Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse.
I. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes
Der Umlegungsausschuss der Stadt Kröpelin hat nach § 66 Abs. 1 Baugesetzbuch durch Beschluss vom 14. August 2020 den Umlegungsplan aufgestellt. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und 69 Umlegungsverzeichnissen.
II. Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse
Der Umlegungsplan enthält gemäß § 66 Abs. 2 Baugesetzbuch den in Aussicht genommenen Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. Der Umlegungsplan kann gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch bei der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin eingesehen werden. Den Umlegungsplan kann jeder innerhalb der Dienststunden einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
III. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
Die öffentliche Bekanntmachung vom 07. März 2007 über die Einleitung des Umlegungsverfahrens, sowie die nachträgliche Einbeziehung von Grundstücken gemäß Beschluss vom 29. Oktober 2009 enthält die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Baugesetzbuch ist diese Frist für den Bereich des Umlegungsplanes mit der Beschlussfassung über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.
IV. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan
Den am Umlegungsverfahren nach § 48 Baugesetzbuch Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (§ 70 Baugesetzbuch).
Zur Bekanntmachung
Havarie in der Dammstraße
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAm 26.08.2020 wurde in der Dammstraße, Höhe Fa. Hausgeräte Fachhandel und Hausgeräte Service Burghardt, eine Unterspülung der Straße und des Gehweges
festgestellt.
Dieser Bereich ist vollgesperrt.
Die Kita ,,Pusteblume“, das AWO-Seniorenzentrum ,,Haus am Wedenberg“ und die Straße des Friedens ist über den Wedenberg oder den Hundehäger Weg zu erreichen.
Mitteilung Vollsperrung Dammstraße inkl. Karte
–
Bundesweiter Warntag
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinBundesweiter Warntag am 10. September 2020
Wann wird gewarnt?
11:00 Uhr – Probewarnung des Bundes, mit Sirene
11:20 Uhr – Entwarnung des Bundes
11:30 Uhr – Probewarnung des Landes, ohne Sirene
11:50 Uhr – Entwarnung des Landes
Wie wird gewarnt?
11:00 Uhr, Sirene: Auf- und abschwellender Dauerton, eine Minute lang
Radio, Fernsehen, Online: Durchsagen, Text- und Bildmeldungen
Wie wird entwarnt?
11:20 Uhr, Sirene: Dauerton, eine Minute lang
Radio, Fernsehen, Online: Durchsagen, Text- und Bildmeldungen
Warum gibt es den Warntag?
Der bundesweite Warntag will dazu beitragen, Ihr Wissen um die Warnung in Notlagen zu erhöhen und damit Ihre Selbstschutzfähigkeit zu unterstützen. Künftig findet der Warntag immer am zweiten Donnerstag im September statt.
Aushang Warntag
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 03.09.2020
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAm Donnerstag, dem 03.09.2020 findet um 18.30 Uhr in der Aula der Grundschule am Mühlenberg, Schulstraße 1, die öffentliche Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin statt.
Nähere Informationen finden Sie hier im Bürgerinformationssystem
Bekanntmachung des Biotopverzeichnisses
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDurch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie als obere Naturschutzbehörde sind gemäß § 20 Abs. 4 Naturschutzausführungsgesetzt Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) die Biotope und Geotope nach § 20 Abs. 1 bzw. Abs. 2 NatSchAG M-V in ein Verzeichnis einzutragen.
Gemäß § 20 Abs. 5 NatSchAG M-V wird den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten der Grundstücke, auf denen sich die Biotope oder Geotope befinden, schriftlich bekannt gegeben. An die Stelle der o.g. Bekanntgabe kann die ortsübliche Bekanntmachung in der betreffenden Gemeinde treten.
Das Verzeichnis, der nach § 20 Abs. 1 und Abs. 2 NatSchAG M-V geschützten Biotope und Geotope liegt zur Einsichtnahme beim
Goldberger Straße 12
18273 Güstrow
Am Wall 3-5
18273 Güstrow
während der Dienstzeiten für jedermann aus. Darüber hinaus kann jedermann und jederzeit das Verzeichnis im Kartenportal Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Internetadresse https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/script/ einsehen.
Es wird darauf verwiesen, dass nach § 20 Abs. 1 NatSchAG M-V Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung geschützter Biotope führen können, unzulässig sind und für Entscheidungen über gesetzlich geschützte Biotope der Landrat des Landkreises Rostock als untere Naturschutzbehörde zuständig ist.
Kröpelin den 27.08.2020
gez. Gutteck
Bürgermeister