Der Bürgermeister der Stadt Kröpelin hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:
Wird ein Tier aufgefunden, das üblicher von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei folgender Behörde zu erstatten:
Stadtverwaltung Kröpelin
Ordnungsamt
Markt 1
18236 Kröpelin
Tel. 038292-85117
E-Mail: info@stadt-kroepelin.de
Außerhalb der Öffnungszeiten der Behörde ist die Fundanzeige gegenüber folgender Stelle schriftlich oder per Telefon zu erstatten:
Stadtverwaltung Kröpelin
Markt 1
18236 Kröpelin
E-Mail: info@stadt-kroepelin.de
Tel. 0171-43 32 123
Die Ablieferung des Fundtieres erfolgt bei der Behörde selbst oder nach vorheriger Fundanzeige und auf Anweisung der Behörde bei der Tierhilfe Norddeutschland, Dorfstraße 25, 18236 Klein Sien, Tel. 0170/8171481.
Tierheime oder ähnliche Stellen wurden hierzu nicht ermächtigt oder beauftragt, Tiere direkt entgegenzunehmen.
Hinweise:
Sie haben den Fund eines Tieres immer bei der oben genannten Behörde anzuzeigen. Geben Sie das Tier nicht bei der der oben genannten Behörde oder bei der von ihr beauftragten Stelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oben genannte Behörde.
Zur Bekanntmachung
Mitarbeit im Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinSehr geehrte Damen und Herren,
gesucht werden Senioreninnen und Senioren, welche im Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin mitwirken wollen.
Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren und setzt sich für deren Belange ein. Er fördert den Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Institutionen der Altenhilfe, Seniorenarbeit und Seniorenpolitik. Zu den Aufgaben des Seniorenbeirates gehören die Unterstützung der Stadtvertretung, dessen Ausschüsse und des Bürgermeisters durch beratende Stellungnahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren der Stadt Kröpelin betreffen.
Der Seniorenbeirat besteht aus 5 Mitgliedern, welche durch die Stadtvertretung berufen werden. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sollten in der Regel das 60. Lebensjahr vollendet haben, ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Kröpelin haben und in der Regel nicht mehr im Berufsleben stehen.
Interessierte Senioren werden gebeten, sich bitte bis zum 18.09.2020 telefonisch Tel. 038292/8510 oder schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Kröpelin zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gutteck
Bürgermeister
Hinweise der Gemeindewahlleitung anlässlich der Wahl des Landrates am 06.09.2020
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinDie Gemeindewahlleitung möchte hinsichtlich der Landratswahl am 06.09.2020 vorsorglich auf nachfolgendes hinweisen.
Die Wahlhandlung in den Wahllokalen erfolgt unter Beachtung eines Hygiene- und Sicherheitskonzeptes. Die Anzahl der Personen die das Wahllokal gleichzeitig betreten dürfen ist beschränkt. Es kann dadurch durchaus zu Wartezeiten kommen, planen Sie hierfür bitte genügend Zeit mit ein.
Wir weisen auf das dauerhafte Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 m zu Personen aus anderen Hausständen hin.
Wahlberechtigte Personen haben im Wahllokal und beim Warten vor dem Wahllokal eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen und psychischen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und diese auch durch ärztliche Bescheinigung nachweisen können.
Wir empfehlen Mitgliedern von Risikogruppen die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.
Wir bitten darum, dass die Wahlberechtigten für die Wahlhandlung einen eigenen Kugelschreiber mitbringen.
Bitte achten Sie auch auf die entsprechenden Hygienehinweise am Eingang zu den Wahllokalen.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin zum Umgang mit Fundtieren
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDer Bürgermeister der Stadt Kröpelin hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:
Wird ein Tier aufgefunden, das üblicher von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei folgender Behörde zu erstatten:
Stadtverwaltung Kröpelin
Ordnungsamt
Markt 1
18236 Kröpelin
Tel. 038292-85117
E-Mail: info@stadt-kroepelin.de
Außerhalb der Öffnungszeiten der Behörde ist die Fundanzeige gegenüber folgender Stelle schriftlich oder per Telefon zu erstatten:
Stadtverwaltung Kröpelin
Markt 1
18236 Kröpelin
E-Mail: info@stadt-kroepelin.de
Tel. 0171-43 32 123
Die Ablieferung des Fundtieres erfolgt bei der Behörde selbst oder nach vorheriger Fundanzeige und auf Anweisung der Behörde bei der Tierhilfe Norddeutschland, Dorfstraße 25, 18236 Klein Sien, Tel. 0170/8171481.
Tierheime oder ähnliche Stellen wurden hierzu nicht ermächtigt oder beauftragt, Tiere direkt entgegenzunehmen.
Hinweise:
Sie haben den Fund eines Tieres immer bei der oben genannten Behörde anzuzeigen. Geben Sie das Tier nicht bei der der oben genannten Behörde oder bei der von ihr beauftragten Stelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oben genannte Behörde.
Zur Bekanntmachung
Baumaßnahme: Stadtbach Kröpelin, Hochwasserschutzmaßnahme in der Bützower Straße – Vollsperrung
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAufgrund von zusätzlichen Arbeiten an der Trinkwasserleitung und den damit verbundenen gesetzlichen Prüfungspflichten und Einbau der Trag- und Deckschicht (Asphalt) ist die Verlängerung der Vollsperrung bis einschließlich 26.08.2020 der Bützower Straße – ab Eisenbahnbrücke bis Einmündung Weidestraße/Duggenkoppel – notwendig.
Zur Bekanntmachung
Vergabeverfahren für Bauleistungen
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIn der Anlage finden Sie die Bekanntmachung für das Vergabeverfahren für Bauleistungen – hier Instandhaltung des Bahnhofsgeländes sowie Ausbau der Ausbau der Bushaltestelle am Bahnhof Kröpelin. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Zur Bekanntmachung
Wahlbekanntmachung – Wahlbezirke für die Landratswahl am 06.09.2020
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinIn der Anlage finden Sie die Wahlbekanntmachung zu den Wahlbezirken der Stadt Kröpelin zur Landratswahl am 06.09.2020.
Wahlbekanntmachung – Wahlbezirke
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinAnbei die Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl im Landkreis Rostock am 06.09.2020.
Zur Bekanntmachnung
gez. Gutteck
Gemeindewahlleitung
Online-Wahlscheinbeantragung
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinLiebe Bürgerinnen und Bürger,
für die bevorstehende Landratswahl am 06. September 2020 stellt die Stadt Kröpelin die Möglichkeit zur Verfügung, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Anleitung für den Bürger:
Vorgehen:
Wahlscheinbeantragung via Online-Formular:
Bitte gehen Sie dazu in den Internetexplorer oder einen anderen Browser und geben den Link:
https://mga-api.online-buerger-service.de/index.php?type=formulare&action=wahlscheinantrag&ags=13072058#main
ein oder auf das nachfolgende Feld klicken.
Nach Auswahl der Wahl gelangt man auf folgende Auswahl:
Jetzt muss die Auswahl 1 getroffen werden. Anschließend ist der Barcode, das Geburtsdatum und eine E-Mail-Adresse zu erfassen.
Danach erfolgt die Auswahl über die Art der Zustellung der Wahlunterlagen.
Wenn alle Informationen eingeben sind, dann noch auf Daten senden und der Antrag wird an die Verwaltung übermittelt.
Ihre Wahlbehörde
Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kröpelin – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat am 07.11.2019 die Aufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die bauliche und sonstige Entwicklung soll durch den Flächennutzungsplan im gesamten Stadtgebiet (s. Übersichtsplan) für alle 16 Ortsteile zukunftsweisend- gelenkt und die Genehmigungsfähigkeit geplanter Vorhaben ermöglicht werden. Der Flächennutzungsplan soll gemäß Baugesetzbuch (BauGB) eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darzustellen. Darin eingeschlossen ist die Darstellung der künftigen Wohnbau- und Gewerbeentwicklung sowie die Entwicklung von Landwirtschaft, Verkehr und Naturschutz.
Zur Bekanntmachung
Baumaßnahme: Stadtbach Kröpelin, Hochwasserschutzmaßnahme in der Bützower Straße – Vollsperrung
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAufgrund von baulichen Schwierigkeiten beim Einbau der Trinkwasserleitung und der Einhaltung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten – ASR (geforderter Mindestabstand) bei der Ausführung der Bordstein- und Pflasterarbeiten ist die Verlängerung der Vollsperrung voraussichtlich bis zum 16.08.2020 der Bützower Straße – ab Eisenbahnbrücke bis Einmündung Weidestraße/Duggenkoppel notwendig.
Der Linien- und Anliegerverkehr wird gewährleistet.
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