Bekanntmachung über die Durchführung von Vorarbeiten für die Planung der Maßnahme „B 105 Radverkehrsanlage Abzweig Westenbrügge- Kröpelin“

Das Land Mecklenburg- Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63 b in 18439 Stralsund, beabsichtigt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs die Entwurfsplanung für den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Bundesstraße B 105 durchzuführen (Ortsumgehung Kröpelin – siehe Übersichtskarte 1 :10000).
Zur Vorbereitung der Entwurfsplanung für den Radweg werden im Bereich der Gemeinde Stadt Kröpelin folgende Vorarbeiten erforderlich.

  • Vermessungsarbeiten zur Herstellung von Lage- und Höhenplänen
  • Anbringen von Markierungszeichen

Es ist notwendig, diese Vorarbeiten im Planungskorridor des Radweges in der Zeit vom 01.09.2020 bis 30.11.2020 auf den folgenden Grundstücken der Gemeinde Kröpelin, Stadt durchzuführen: Gemeinde Kröpelin, Stadt
Gemarkung Kröpelin

Flur 1 – Flurstücke: 42/3, 42/4, 42/5, 42/6, 43/1, 43/2, 43/3, 43/4, 43/5, 43/7, 44/1, 44/2,44/3, 45/1, 45/2, 45/4, 45/5, 45/6, 64/8
Flur 2 – Flurstücke: 51/4, 51/5, 61/2, 61/3, 61/4,75/1, 75/2, 75/3, 75/4, 75/5, 79/1, 79/2, 79/3, 79/4, 80/2, 80/3, 80/4, 81/2, 81/3, 81/4, 82/2, 82/3, 82/4, 83/3, 83/4, 83/5, 83/6, 84/2, 84/3, 84/4, 84/5, 84/6, 84/7, 85/2, 85/3, 85/4, 86/1, 86/2, 86/3, 86/4, 86/5, 86/6, 86/7, 86/9, 87/1, 87/2, 88/1, 88/2, 88/1, 88/2, 90/1, 90/2, 90/3, 91/1, 92/1, 92/2, 93/1, 93/4, 93/5, 94/1, 94/5, 94/6, 94/7, 94/8, 94/8, 94/10, 95/5, 95/6, 95/7, 95/8, 95/9, 96/4, 96/5, 96/6, 96/7, 96/8, 96/9, 96/11, 96/13, 96/14, 96/15, 99/1, 99/2, 104/4, 118/1, 118/2, 118/3, 118/4, 131/1, 131/2, 138, 139
Flur 3 – Flurstücke: 51/13, 219, 221/2, 224, 229
Flur 12 – Flurstücke: 881, 882

Zur Bekanntmachung

Zur Anlage der Bekanntmachung

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz am 03.08.2020

Am Montag, dem 03.08.2020 findet um 18.00 Uhr in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, im kleinen Sitzungssaal die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Planung, Umwelt und Landschaftsschutz statt.

Tagesordnung der Sitzung des Bauausschusses am 03.08.2020

Besetzung Wahlvorstände

Aufforderung an Parteien und Wählergruppen zur Unterbreitung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände / des Briefwahlvorstandes

 

Für die Landratswahl am 06.09.2020 fordere ich hiermit alle in der Stadt Kröpelin vertretenden Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte für die Besetzung der Wahlvorstände / des Briefabstimmungsvorstandes vorzuschlagen. (gemäß §§ 10 und 11 LKWG MV i.V.m §§ 11 und 12 LKWO M-V)

Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge bis zum 31.07.2020 in der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin ein (Tel. 038292/851-10, Fax: 038292/851-10 / E-Mail: gutteck@stadt-kroepelin.de).

 

 

Kröpelin, 13.07.2020

 

Gutteck

Gemeindewahlleiter

Bauvorhaben: Erneuerung Kanalisation und Straßenbau ,,Straße des Friedens“ Kröpelin

In den Bauabschnitten 1.1 (grau) und 1.2 (gelb) werden die Asphaltarbeiten am 17. und 20.07.2020 durchgeführt.

Der Einmündungsbereich Dammstraße / Hundehäger Weg wird am 20.07.2020 ab 6 Uhr bis 21.07.2020 ca. 18 Uhr voll gesperrt.
Mit Hilfe einer Bauampel wird der Verkehr zwischen Dammstraße und Hundehäger Weg einspurig am Baustellenbereich vorbeigeführt.

Die Zufahrt zur Straße ,,Am Hohlweg? ist in diesem Bereich voll gesperrt.

Zur Bekanntmachung

Vollsperrung der Bützower Straße

Die Bautätigkeit ist so weit fortgeschritten, dass das provisorische Pumpenbauwerk / Wasserüberleitung abgebaut werden kann. Diese Arbeiten können nur unter Vollsperrung der Bützower Straße erfolgen.

Der Abbau der Pumpenanlage erfolgt am Montag, dem 13.07.2020 von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

In der Zeit vom 20.07. – 01.08.2020 werden die restlichen Arbeiten einschließlich der Asphaltarbeiten erfolgen. Diese Arbeiten können ebenfalls nur unter Vollsperrung der Bützower Straße erfolgen.

Bekanntmachung Vollsperrung Bützower Straße

Neubesetzung der Schiedsstelle

Stadt Kröpelin
– Der Bürgermeister –                                                                           Kröpelin, den 02.07.2020

 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Neubesetzung der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin

Die Stadt Kröpelin sucht interessierte Bürger / Bürgerinnen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann oder Schiedsfrau in der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin. Die Schiedsstelle in Kröpelin ist mit zwei Schiedspersonen zu besetzen.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtvertreterversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Berufung und Verpflichtung erfolgt über die Direktion des Amtsgerichtes Rostock, unter dessen fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen.

Unter dem Motto „Schlichten statt Richten besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich zu klären. Dazu zählen z.B. Schadensforderungen, aber auch Streitigkeiten mit Nachbarn über Einhaltung der Hausordnung oder die Höhe der Gartenhecke. Die Schiedsstelle kann aber auch strafrechtliche Schlichtungsverfahren ausführen, wenn ein sogenanntes Privatklagedelikt wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung vorliegt.

Durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Voraussetzungen für die Berufung als Schiedsperson sind:

  • die Vollendung des 25. Lebensjahres
  • der Wohnsitz muss im Bereich der Schiedsstelle sein
  • die Schiedsperson muss das Wahlrecht besitzen und
  • die Schiedspersonen müssen in ihrer Persönlichkeit und in ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein

Des Weiteren sollten die Schiedspersonen folgende persönliche Eigenschaften besitzen:

  • über ausreichend Zeit verfügen
  • die Fähigkeit zuhören zu können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben
  • ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen
  • juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich

 

Wenn wir mit dieser Ausschreibung Ihr Interesse für eine anspruchsvolle Tätigkeit geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 31.07.2020 bei der

Stadt Kröpelin
Der Bürgermeister
-Hauptamt-
Markt 1
18236 Kröpelin

oder per E-Mail an: info@stadt-kroepelin.de

 

Bekanntmachung der Information über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen

In der Anlage finden Sie die Bekanntmachung der Information über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Stadt Kröpelin.

Bekanntmachung

Förderrichtlinie zur Einrichtung von Läden

Öffentliche Bekannmachung

Die am 23.06.2020 ausgefertigte Förderrichtlinie der Stadt Kröpelin zur Einrichtung von Läden in der Innenstadt der Stadt Kröpelin vom 17.06.2020 liegt zur Einsichtnahme zu den
Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin , Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin,
Zimmer 20, aus.

Richtlinie:

Link:

Satzung des Seniorenbeirates Kröpelin

Öffentliche Bekanntmachung

Die am 23.06.2020 ausgefertigte Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Kröpelin vom 17.06.2020 liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin , Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Satzung:

Link:

Sitzung der Stadtvertretung am 17.06.2020

Am Mittwoch, den 17.06.2020 findet um 18.30 Uhr, in der Aula der Grundschule „Am Mühlenberg“ Kröpelin die nächste Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin statt.

Tagesordnung Stadtvertretersitzung 17.06.2020