Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Stadtvertretungs- und Bürgermeisterwahl vom 09.06.2024 (gem. § 33 und 34 des LKWG M-V)
Der Wahlausschuss der Stadt Kröpelin hat am 11.06.2024 in öffentlicher Sitzung das endgültige Wahlergebnis der Stadtvertretungs- und Bürgermeisterwahl vom 09.06.2024 festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten 4.145
Bürgermeisterwahl:
Zahl der Wähler 2.553
Zahl der gültigen Stimmen 2.523
Zahl der ungültigen Stimmen 16
Wahlbeteiligung 62%
Herr Thomas Gutteck wurde mit 81,9 % aller Stimmen erneut zum Bürgermeister der Stadt Kröpelin gewählt.
Stadtvertretungswahl:
Zahl der Wähler 2.553
Zahl der gültigen Stimmen 7.436
Zahl der ungültigen Stimmen 183
Wahlbeteiligung 62%
Die 17 Sitze in der Stadtvertretung Kröpelin verteilen sich wie folgt:
Name der Partei/ Wählergruppe Name des Bewerbers
CDU (6 Sitze) Hackendahl, Veikko
Schuster, Dietlind
Dr. von Campenhausen, Sonja
Bockholt, Rainer
Lehner, Thomas
Thiele, Marco
Ersatzpersonen: Anna Sophie
Hackendahl; Birgit Mohaupt-Dassow; Thorsten Ruf; Christian Schulze; Roswitha Händler
LINKE (1 Sitz) Albrecht, Petra
Ersatzpersonen: Dietmar Linske; Ursula Eckert
SPD (2 Sitze) Dankert, Reinhard
Meißner, Raik
Ersatzpersonen: Siegrid Geß; Birgit Puskeiler; Carola Neumann; Anja Rose
FWG (7 Sitze) Fedtke, Mirko
Schultz, Ingo
Sartorius, Dieter
Fischer, Joachim
Salow, Detlef
Stern, Regina
Brüsehafer, Sebastian
Ersatzpersonen: Lisa Dannehl; Ralf Ohde; Robert Thiele; Sebastian Knüppel; Guido Winkler; Burkhard Engler; Silvio Perlich; Sven Jendrysik, Sven Becker
Einzelbewerber (1 Sitz) Briesemeister, Roman
Die genaue Verteilung der Stimmen entnehmen Sie der Anlage.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung erheben. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde und gegen die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters auch nicht wahlberechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern zu. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Kröpelin, den 18.06.2024 gez. Gumbiewski
Stellv. Gemeindewahlleiterin
endgültiges Wahlergebnis Stadtvertretung
endgültiges Wahlergebnis Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gemeindliche Infrastruktur an der Schulstraße“
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAmtliche Bekanntmachung – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gemeindliche Infrastruktur an der Schulstraße“ – Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nun mit den entsprechenden Anlagen erneut ausgelegt.
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 18.04.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gemeindliche Infrastruktur an der Schulstraße“ gebilligt.
Das Planungsziel auf den gemeindeeigenen Flächen der Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“ ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche, u.a. für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte sowie für einen Anbau an das bestehende Schulgebäude. Durch die Nachbarschaft zur Schule und Sporthalle sowie zum Sportplatz können viele Synergieeffekte erzielt werden und ein campusartiger Charakter entstehen. Darüber hinaus sollen weitere Möglichkeiten zur Ergänzung von Einrichtungen für soziale und kulturelle Zwecke geschaffen werden.
Das Plangebiet in Kröpelin mit einer Größe von rund 2,6 ha umfasst die derzeitige Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“ (Gemarkung Kröpelin, Flur 5, Flurstücke 275, 276 (teilw.) und 278 (teilw.)) und liegt südöstlich de Schulstraße und von Wiesenflächen sowie nördlich der Bahnstrecke zwischen Wismar und Rostock (siehe Übersichtsplan in der Anlage).
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 16.07.2024 bis zum 16.08.2024 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/
Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.
Zur Bekanntmachung
Änderung der Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin
Die am 25.06.2024 ausgefertigte l. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ vom 07.05.2020 liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00- 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.
Zur Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Campingplatz Diedrichshagen“
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAmtliche Bekanntmachung – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Campingplatz Diedrichshagen“ – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgrund von technischem Problem wird der Aufstellungsbeschlusses und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nun mit den entsprechenden Anlagen erneut ausgelegt.
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 19.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Campingplatz Diedrichshagen“ beschlossen.
Das Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Campingplatzes und die Steuerung einer nachhaltigen Entwicklung als Beitrag in der Tourismusregion der Kühlung.
Das Plangebiet mit einer Größe von rund 1,8 ha umfasst im Wesentlichen die Flächen der ehemaligen Schweinemastanlage in Diedrichshagen (siehe Übersichtsplan in der Anlage).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 18.04.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 gebilligt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 16.07.2024 bis zum 16.08.2024 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/
Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter:
https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.
Zur Bekanntmachung
Stadtkasse der Stadt Kröpelin geschlossen
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie Stadtkasse der Stadt Kröpelin bleibt am 27.06.2024 und am 04.07.2024 geschlossen.
Förderrichtlinie Innenstadt
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinNach Beschluss auf der Stadtvertretersitzung vom 06.06.2024 wurde die Förderrichtlinie der Stadt Kröpelin zur Einrichtung von Läden und Gastronomiebetrieben in der Innenstadt der Stadt Kröpelin neu erstellt. Der Fördergegenstand ist um Gastronomiebetriebe erweitert worden.
Die Satzung finden Sie hier: Link
Gez. Gutteck
Bürgermeister
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Stadtvertretungs- und Bürgermeisterwahl vom 09.06.2024 (gem. § 33 und 34 des LKWG M-V)
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinBekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Stadtvertretungs- und Bürgermeisterwahl vom 09.06.2024 (gem. § 33 und 34 des LKWG M-V)
Der Wahlausschuss der Stadt Kröpelin hat am 11.06.2024 in öffentlicher Sitzung das endgültige Wahlergebnis der Stadtvertretungs- und Bürgermeisterwahl vom 09.06.2024 festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten 4.145
Bürgermeisterwahl:
Zahl der Wähler 2.553
Zahl der gültigen Stimmen 2.523
Zahl der ungültigen Stimmen 16
Wahlbeteiligung 62%
Herr Thomas Gutteck wurde mit 81,9 % aller Stimmen erneut zum Bürgermeister der Stadt Kröpelin gewählt.
Stadtvertretungswahl:
Zahl der Wähler 2.553
Zahl der gültigen Stimmen 7.436
Zahl der ungültigen Stimmen 183
Wahlbeteiligung 62%
Die 17 Sitze in der Stadtvertretung Kröpelin verteilen sich wie folgt:
Name der Partei/ Wählergruppe Name des Bewerbers
CDU (6 Sitze) Hackendahl, Veikko
Schuster, Dietlind
Dr. von Campenhausen, Sonja
Bockholt, Rainer
Lehner, Thomas
Thiele, Marco
Ersatzpersonen: Anna Sophie
Hackendahl; Birgit Mohaupt-Dassow; Thorsten Ruf; Christian Schulze; Roswitha Händler
LINKE (1 Sitz) Albrecht, Petra
Ersatzpersonen: Dietmar Linske; Ursula Eckert
SPD (2 Sitze) Dankert, Reinhard
Meißner, Raik
Ersatzpersonen: Siegrid Geß; Birgit Puskeiler; Carola Neumann; Anja Rose
FWG (7 Sitze) Fedtke, Mirko
Schultz, Ingo
Sartorius, Dieter
Fischer, Joachim
Salow, Detlef
Stern, Regina
Brüsehafer, Sebastian
Ersatzpersonen: Lisa Dannehl; Ralf Ohde; Robert Thiele; Sebastian Knüppel; Guido Winkler; Burkhard Engler; Silvio Perlich; Sven Jendrysik, Sven Becker
Einzelbewerber (1 Sitz) Briesemeister, Roman
Die genaue Verteilung der Stimmen entnehmen Sie der Anlage.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung erheben. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde und gegen die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters auch nicht wahlberechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern zu. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Kröpelin, den 18.06.2024 gez. Gumbiewski
Stellv. Gemeindewahlleiterin
endgültiges Wahlergebnis Stadtvertretung
endgültiges Wahlergebnis Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für das Jahr 2022
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAuf Grund des § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weist die Gemeinde in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in die Beteiligungsberichte der Gemeinde nehmen kann.
Die öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für das Jahr 2022 erfolgt am 14.06.2024 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de.
Der Beteiligungsbericht ist in der Zeit vom 14.06.-28.06.2024 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Zur Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinÖffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V zum 31.12.2023 (BV/2024/1412) und die Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2023 (BV/2024/1413).
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in Ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit den Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2023 liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Kröpelin vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an sieben Werktagen in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Zur Bekanntmachung
Urlaubszeit ist Reisezeit – denken Sie an gültige Reisedokumente und rechtzeitige Beantragung!
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie bevorstehende Reisezeit rückt näher und damit auch die Frage nach der Gültigkeit der Personaldokumente.
Für Reisen ins Ausland sind gültige Personalausweise, in manchen Ländern sogar ein noch sechs Monate gültiger Reisepass, notwendig. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, rechtzeitig vor der Urlaubsplanung die Gültigkeit der Reisedokumente zu überprüfen und bei Bedarf einen neuen Ausweis bzw. Reisepass zu beantragen.
Allen Reisenden wird empfohlen, die Gültigkeitsdauer ihrer Reisepässe oder Personalausweise rechtzeitig vor ihrem geplanten Reisebeginn zu überprüfen.
Hier noch einmal die Information für die Reisedokumente für Kinder:
Seit Januar 2024 ist aufgrund einer Gesetzesänderung die Ausstellung von Kinderreisepassen hier im Einwohnermeldeamt nicht mehr möglich.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, müssen einen Personalausweis oder Reisepass für ihr Kind beantragen.
Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig und werden nicht vor Ort im Einwohnermeldeamt, sondern von der Bundesdruckerei hergestellt.
Hier sind folgende Lieferzeiten zu berücksichtigen:
Personalausweis: 2-3 Wochen
Reisepass: 4-6 Wochen
Deshalb ist es wichtig, die Reisedokumente für Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen und bei Bedarf frühzeitig im Einwohnermeldeamt für die Neubeantragung gemeinsam mit dem Kind vorzusprechen.
Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sollte die Gültigkeit der Dokumente regelmäßig überprüft werden, da sich deren Aussehen in kurzer Zeit deutlich verändert. Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument vor Erreichen des Gültigkeitsdatums automatisch ungültig und für die Reise nicht mehr verwendbar.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
vorläufige Wahlergebnisse Stadtvertretung und Bürgermeister
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt Kröpelinvorläufiges Wahlergebnis Stadtvertretung
vorläufiges Wahlergebnis Bürgermeister