Neubesetzung Seniorenbeirates des Landkreises Rostock

Die Stadt Kröpelin bittet hiermit um Zuarbeit von Vorschlägen zur Neubesetzung des Seniorenbeirates des Landkreises Rostock. Interessierte Personen können sich bis 03.09.2024 gern telefonisch unter 038292/8510 oder per Email an gutteck@stadt-kroepelin.de melden.

 

Aufruf Seniorenbeirat LK Rostock (PDF)

Neubesetzung Migrationsbeirat des Landkreises Rostock

Die Stadt Kröpelin bittet hiermit um Zuarbeit von Vorschlägen zur Neubesetzung des Migrationsbeirates des Landkreises Rostock. Interessierte Personen können sich bis 03.09.2024 gern telefonisch unter 038292/8510 oder per E-Mail an gutteck@stadt-kroepelin.de melden.

 

Aufruf Migrationsbeirat LK Rostock (PDF)

Komplettsperrung Baustellenbereich und Parkplatz Str. des Friedens

Vom 14.08.2024 6:30 Uhr bis 16.08.2024 muss der komplette Baustellenbereich der Straße des Friedens gesperrt werden. Am 14.08. findet eine Hochdruckreinigung der Asphalttragschicht statt. Die dort verwendete Bitumenemulsion kann für Schäden an in der Nähe stehenden Fahrzeugen führen, sodass eine Komplettsperrung erfolgen muss. Nach der Vorbehandlung darf die Tragschicht nicht mehr befahren werden.

Am 15.08.2024 wird die Asphaltdeckschicht eingebaut, die dann auch erst wieder am Freitag 16.08.2024 nach Freigabe der beuausführenden Firma betreten und befahren werden darf.

Die betroffenen Bereiche sind farblich rot markiert.

Als Ausweichparkplatz dienen die Parkflächen auf dem großem Parkplatz.

Wir bitten dies zu Beachten, da die Einhaltung dieser strikten Nichtnutzung elementar für eine qualitativ hochwertige und langlebige Straße ist.

Bekanntmachung über vergebene Aufträge – Sanierung und Umnutzung Bahnhofsgebäude in Kröpelin

Für die Sanierung und Umnutzung des Bahnhofsgebäudes in Kröpelin wurden folgende Aufträge vergeben:

Los 1 – Bauhauptarbeiten

Los 2 – Fliesen- und Plattenarbeiten

Los 3 – Tischlerarbeiten

Los 4 – Maler- und Bodenbelagsarbeiten

Los 5 – Heizung, Lüftung, Sanitär

Los 6 – Elektrische Anlagen

Fahren nach Wunsch – rubi

Wann fährt rubi?

Für rubi gibt es keinen festen Fahrplan. Sie können rubi von Montag bis Freitag zwischen 05:00 und 22:00 Uhr sowie Samstag/Sonntag/Feiertag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr nutzen. Wenn innerhalb einer Stunde vor und nach Ihrem Fahrtwunsch kein regulärer Linienbus für die jeweilige Strecke verfügbar ist, kann die Buchung erfolgen.

Die Abfahrtszeit, sowie die Abfahrts- und Zielhaltestelle innerhalb der jeweiligen Rufbus-Region, legen Sie selbst fest. rubi bringt Sie dann entweder zur nächsten verfügbaren, regulären Linienverbindung oder, wenn diese nicht oder nicht innerhalb der vorherigen oder nächsten Stunde existiert, direkt an Ihr Ziel innerhalb der jeweiligen Rufbus-Region.

 

Welche Gebiete umfassen die neuen Rufbus-Regionen?

Das rubi-Verkehrsgebiet erstreckt sich über den gesamten Landkreis Rostock mit Ausnahme der Stadtgebiete Rostock, Güstrow und Bad Doberan. Hierbei ist der Landkreis in die folgenden Rufbus-Regionen unterteilt:

  • Region 1 – Meckl. Schweiz – Teterow
  • Region 2 – Gnoien – Tessin inkl. Sanitz Bhf.
  • Region 3 – Krakow am See
  • Region 4 – Güstrow Land/Stadt
  • Region 5 – Bützow Land/Stadt
  • Region 6 – Laage – Schwaan
  • Region 7 – Nord West
  • Region 8 – Nord Ost

 

Wie kann ich rubi buchen?

Es gibt zwei Möglichkeiten rubi zu buchen: bequem per App oder per Telefon. Am einfachsten und komfortabelsten geht die Buchung über die App. Diese kann sowohl im Apple AppStore als auch im Google Playstore kostenlos heruntergeladen werden (Suchbegriff „rubi rebus“).

Alternativ kann rubi über unser Servicetelefon ( 03843 69400 bestellt werden.

Über die rubi-App ist es dem Fahrgast außerdem möglich Vorbuchungen bis zu 30 Tage im Voraus vorzunehmen. Ebenso sind Serienbuchungen, beispielsweise immer donnerstags 09:00 Uhr, möglich.

 

Was darf ich mitnehmen?

Sie dürfen Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren und größere Gepäckstücke im rubi mitnehmen. Diese sind jeweils bei Anmeldung über die App oder telefonisch mit anzugeben. Bitte beachten Sie, dass eine Fahrradmitnahme aus Platzgründen leider nicht möglich ist.

 

Was kostet eine Fahrt mit rubi?

Der Fahrpreis richtet sich, wie bei regulären Linienbusfahrten auch, nach dem Tarif des Verkehrsverbundes Warnow (VVW). Ebenso gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VVW. Natürlich ist auch die Nutzung von Zeitfahrausweisen, beispielsweise des Deutschland-Tickets, ohne Zuzahlung möglich.

Als Zahlungsmöglichkeiten steht Ihnen neben dem Barkauf beim Fahrpersonal auch die Bezahlung über die VVW-APP zur Verfügung.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“

Amtliche Bekanntmachung – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“ – Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Planungsziel ist die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zwischen dem Gewerbegebiet im Westen Kröpelins, der B 105 im Norden und der Bahntrasse Wismar-Rostock bzw. 110-KV-Freileitung im Süden im Bereich Detershagen (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 einschließlich Begründung sowie die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen sind in der Zeit vom 16.07.2024 bis zum 16.08.2024 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter
https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:
1. Umweltbericht vom 24.04.2024 (KAWO Ing)
– Aussagen zu den anlage-, betriebs- und baubedingten umweltrelevanten Auswirkungen, der Gesamtversiegelung und dem Versiegelungsgrad
– Beschreibungen und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft, Geologie, Boden, Landschaft, Mensch, Schutzgebiete und Biologische Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, einschließlich einer Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung und Wechselwirkungen sowie des derzeitigen Umweltzustandes
– Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erhobener Umweltauswirkungen
– Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmen der Kompensation

2. Artenschutzfachbeitrag vom 24.04.2024 (KAWO Ing)
– Ergebnis, dass Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht erfüllt werden; Vermeidungsmaßnahmen werden vorgeschlagen

3. Die FFH-Vorprüfung vom 29.06.2023 (ergänzt April 2024, KAWO Ing) lag mit dem Ergebnis vor, dass keine nachhaltigen Beeinträchtigungen der FFH-(GGB-)Gebiete zu erwarten sind

4. Bodenschutzkonzept mit Hinweisen für die Durchführung der Erdarbeiten (GIG Gesellschaft für Ingenieurgeologie mbH,vom 06.03.2024)

5. Blendgutachten (DGS e.V. 15.04.2024) mit Ergebnissen zu Blendschutzeinrichtungen zur Bahnlinie.

 

Umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Landkreis Rostock, 28.11.2023
    – Denkmalschutz mit Hinweisen zu Bodendenkmalen
    – Naturschutz mit Hinweisen zur Ausgrenzung des Geotops sowie zur Kompensation artenschutzrechtlicher Belange, Ausweisung der Biotoptypen
    – Immissionsschutz mit Hinweisen zu immissionsschutzrechtlichen Belangen
    – Wasserschutz mit Hinweisen zu Gewässerverläufen und Freihaltekorridoren
    – Bodenschutz mit Hinweisen zur Schutzwürdigkeit hinsichtlich der Bodenfunktionsbewertung und zur bodenkundlichen Baubegleitung
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, 13.11.2023
    – Landwirtschaft mit Hinweisen zur Inanspruchnahme und Erreichbarkeit landwirtschaftlicher Flächen, zu Dränagesystemen und zur Beteiligung betroffener Landwirtschaftsbetriebe
  • Landesforstanstalt M-V Forstamt Bad Doberan, 19.11.2023
    – Hinweise zur Darstellung von Wald und Waldabstand.

Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an milena.memm(at)stadt-kroepelin.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.

Zur Bekanntmachung

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Hellbach-Conventer-Niederung“

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Die am 25.06.2024 ausgefertigte l. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Hellbach-Conventer-Niederung“ vom 07.05.2020 liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Zur Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gemeindliche Infrastruktur an der Schulstraße“

Amtliche Bekanntmachung – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gemeindliche Infrastruktur an der Schulstraße“ – Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nun mit den entsprechenden Anlagen erneut ausgelegt.

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 18.04.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gemeindliche Infrastruktur an der Schulstraße“ gebilligt.

Das Planungsziel auf den gemeindeeigenen Flächen der Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“ ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche, u.a. für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte sowie für einen Anbau an das bestehende Schulgebäude. Durch die Nachbarschaft zur Schule und Sporthalle sowie zum Sportplatz können viele Synergieeffekte erzielt werden und ein campusartiger Charakter entstehen. Darüber hinaus sollen weitere Möglichkeiten zur Ergänzung von Einrichtungen für soziale und kulturelle Zwecke geschaffen werden.

Das Plangebiet in Kröpelin mit einer Größe von rund 2,6 ha umfasst die derzeitige Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“ (Gemarkung Kröpelin, Flur 5, Flurstücke 275, 276 (teilw.) und 278 (teilw.)) und liegt südöstlich de Schulstraße und von Wiesenflächen sowie nördlich der Bahnstrecke zwischen Wismar und Rostock (siehe Übersichtsplan in der Anlage).

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 16.07.2024 bis zum 16.08.2024 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.

Zur Bekanntmachung

Änderung der Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Die am 25.06.2024 ausgefertigte l. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ vom 07.05.2020 liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00- 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Zur Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Campingplatz Diedrichshagen“

Amtliche Bekanntmachung – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Campingplatz Diedrichshagen“ – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Aufgrund von technischem Problem wird der Aufstellungsbeschlusses und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nun mit den entsprechenden Anlagen erneut ausgelegt.

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 19.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Campingplatz Diedrichshagen“ beschlossen.

Das Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Campingplatzes und die Steuerung einer nachhaltigen Entwicklung als Beitrag in der Tourismusregion der Kühlung.
Das Plangebiet mit einer Größe von rund 1,8 ha umfasst im Wesentlichen die Flächen der ehemaligen Schweinemastanlage in Diedrichshagen (siehe Übersichtsplan in der Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 18.04.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 gebilligt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 16.07.2024 bis zum 16.08.2024 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter:
https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.

Zur Bekanntmachung