Korrektur zur Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge vom 17.01.2024

Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg- Vorpommern (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. S. 690 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 (GVOBI. M-V S. 586) und der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO MV) vom 02. März 2011 (GVOBI. M-V S. 94), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1195), fordere ich die nach §§ 14, 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Kröpelin auf.

Insbesondere bitte ich zu beachten.

1. Wahltermin
Der Tag der landesweiten Kommunalwahlen wurde durch die Landesregierung gemäß § 3 LKWG M-V auf den 09.06.2024 festgesetzt (Amtsblatt M-V Nr. 45/2023 S. 714 sowie Nr. 47/2023 S. 861). Eine eventuelle Stichwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters wird am 23. Juni 2024 stattfinden.

2. Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 75. Tag vor der Wahl, d.h. bis zum 26. März 2024, 16:00 Uhr, schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, Zimmer 19, einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig vor dem 26. März 2024 einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch rechtzeitig behoben werden können.

Zur vollständigen Bekanntmachung

Gewässerschau des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach – Conventer Niederung

In Vorbereitung auf die Festlegung des Leistungsumfanges und die Vergabe von Leistungen zur Unterhaltung von offenen Vorflutern (Mäharbeiten, Gehölzpflege und Instandsetzung), Rohrleitungen, Bauwerken und Schöpfwerken führt der Wasser- und Bodenverband in der Zeit vom 21.02. bis 11.04.2024 die

Gewässerschau

an seinen Verbandsgewässern durch. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an der Gewässerschau teilnehmen und sich an den Aushängen der Gemeinden und im Internet unter wbv-hellbach.de über die genauen Termine und Treffpunkte informieren.

Zur Bekanntmachung

Ablaufplan

Verschiebung der Baumpflegemaßnahmen – Klein Siemen

Die für die 6. KW geplanten Baumpflegearbeiten werden auf unbestimmte Zeit verschoben.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass im Bereich der Kastanienallee erhöhte Gefahr von Astbruch besteht.

Auch aus diesem Grund wird es weitere Kontrollen geben, welche kurzfristige Sperrungen aufgrund von Arbeiten wegen „Gefahr in Verzug“ nach sich ziehen können.
Für Rückfragen wenden Sie sich gern an das Bauamt der Stadt Kröpelin.

Zur Bekanntmachung

Anwohnerversammlung BV „Wismarsche Straße“

Die Stadt Kröpelin lädt zu einer Anwohnerversammlung zum Thema „BV Wismarsche Straße“ ein. Am 25.01.2024 um 18.00 Uhr im Rathaussaal wird das Bauamt über das Bauvorhaben zur Erneuerung der Gehwege und Straßenbeleuchtung in der Wismarschen Straße informieren.

 

>>>Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters am 09.06.2024

Bis zum 26.03.2024 um 18.00 Uhr können bei der Gemeindewahlleiterin die Vorschläge eingereicht werden.

Die entsprechenden Formulare finden sie unter: hier

>>>Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl der Stadtvertretung am 09.06.2024

Bis zum 26.03.2024 um 18.00 Uhr können bei der Gemeindewahlleiterin die Vorschläge eingereicht werden.

Die entsprechenden Formulare finden Sie unter: hier

 

>> Bekanntmachung

Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms für die Region Rostock

Im Anhang finden Sie die Bekanntmachung zum ersten Entwurf der Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms der Region Rostock und einem entsprechenden Termin für eine Infoveranstaltung im VH „Zum Raben“ in Kröpelin.

Infoabend: 30.01.2024 um 18.30 Uhr

>>>Bekanntmachung

>>>Terminübersicht

>>>Entwurf_Text_Januar_2024

>>>Entwurf_Erläuterungen_Januar_2024

>>>Entwurf_Grundkarte_Januar_2024

>>>Entwurf_Beikarten_Januar_2024

 

 

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses

Bis zum 15.02.2024 werden die Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses bei der Gemeindewahlleiterin einzureichen.

 

>>> Bekannmachung

Neujahrsgruß 2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kröpelin,

im Namen der Verwaltung und der Stadtvertretung möchte ich Ihnen herzlichst einen frohen Start ins neue Jahr wünschen! Das vergangene Jahr war für unsere Stadt ein Jahr voller Herausforderungen, aber auch voller Erfolge und Fortschritte.

Ein besonderer Dank gilt Ehrenamtlichen, die mit ihrem stetigen Einsatz einen großen Beitrag für das Allgemeinwohl leisten. Ihr Engagement ist es was unsere Stadt auch vorwärtsbringen.

Vieles haben wir in diesem Jahr erreicht, im neuen Wohngebiet Quaddelbarg sind zahlreiche Häuser entstanden und die ersten Familien sind dort eingezogen. Auch in den Mehrfamilienhäusern in der Wismarschen Straße haben wir neue Einwohner begrüßen können. In diesem Jahr haben wir die Pläne, die wir haben (Verbesserung des Einzelhandels, Kita Neubau, Einrichtung einer weiterführenden Schule) deutlich vorantreiben können, so dass wir eine gute Basis für die Zukunft haben.

Wir haben uns auch dem Thema Erneuerbare Energien gewidmet, nicht nur weil es Bundespolitischer Wille ist, sondern weil auch für die Stadt Kröpelin sich dadurch Möglichkeiten für eine zukünftige finanzielle Leistungsfähigkeit ergeben.

Aber es gab auch Punkte wo wir nicht so großen Erfolg hatten, eine Finanzierung mit Förderung bliebt uns für unseren Sportplatz verwehrt. Die Stadtvertretung hat sich aber dazu bekannt, diesen auch ohne Fördermittel zu realisieren. Leider mussten wir nach dem Wasserschaden in unserer Sporthalle im Jahr 2022 feststellen, das die von der Versicherung so gewollte Schadensbeseitigung am Hallenboden nicht zielführend war, so dass wir dahingehend den Einbau eines neuen Hallenbodens durchsetzen konnten. Leider mussten wir dabei feststellen, dass es noch weitere Schäden in der Halle gab und wir nun die gesamten Sanitärräume neu machen müssen.

Ich bin sehr froh, dass wir viele aktive Vereine haben, die auch gemeinsam einiges anpacken. Im Jahr 2024 wird die Stadt Kröpelin 775 Jahre alt, auch dies wollen wir alle gemeinsam gestalten und in Angriff nehmen.

Das kommende Jahr bringt sicherlich viele neue Aufgaben für uns, aber gemeinsam werden wir sie meistern. Mit Optimismus, Zusammenhalt und voller Zuversicht blicken wir auf das, was vor uns liegt.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein glückliches und gesundes neues Jahr.

Thomas Gutteck
Bürgermeister Stadt Kröpelin

Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am 31. Dezember 2023 und 01. Januar 2024

Hiermit erinnert die Stadt Kröpelin an die bundesweit geltenden Regelungen im Sprengstoffrecht, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern ganzjährig verboten ist, somit auch an Silvester und Neujahr. Hieraus ergibt Sie einen Abstandsregelungen von 200 m um die betroffenen Objekte.

Mit Hinblick auf den kommenden Jahreswechsel möchten wir zusätzlich auf folgendes hinweisen:

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) dürfen nur am 31. Dezember 2023 und 01. Januar 2024 abgebrannt werden.

Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld bestraft werden.

Gutteck
Bürgermeister