Elektronischer Rechnungseingang

Sehr geehrte Auftragnehmer,

die Stadt Kröpelin ist als öffentlicher Auftraggeber seit dem 21.06.2021 gemäß § 3 Abs. 3 ERechnungsverordnung M-V dazu verpflichtet, Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten zu können. Hierfür nutzen wir die Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZGRE).

Ab 01.04.2023 besteht gemäß der E-RechVO M-V für alle Auftragnehmer der öffentlichen Hand die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung.

Daher bitten wir Sie, Ihre Rechnungen zukünftig über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei einzureichen.
Hierfür muss Ihre Rechnung die Leitweg-ID der Stadt Kröpelin enthalten und dem Datenaustauschstandard X-Rechnung gemäß § 4 Abs. 1 der E-Rechnungsverordnung des Bundes entsprechen. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.

Die Leitweg-ID unserer Behörde lautet: 13072058-K000-61

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
OZG-RE Rechnungseingangsplattform zum Einreichen digitaler Rechnungen gemäß X-Standard Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes MV (E-Rechnungsverordnung M-V) (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetzestexte/richtlinie/e-rechnungrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=7) Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung gemäß E-RechV des Bundes.

Zur Bekanntmachung

Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für das Jahr 2021

Auf Grund des § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weist die Gemeinde in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in die Beteiligungsberichte der Gemeinde nehmen kann.

Die öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für das Jahr 2021 erfolgt am 28.06.2023 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de

Der Beteiligungsbericht ist in der Zeit vom 28.06.-12.07.2023 bei der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Zur Bekanntmachung

20 Jahre Partnerschaft Gemeinde Wlozakowice – Stadt Kröpelin

In diesem Jahr begehen wir das 20. jährige Bestehen der Städtepartnerschaft zwischen der Gemeinde Wlozakowice und der Stadt Kröpelin. Aus diesem Grund atte die Gemeinde Wlozakowice eine Delegation aus Kröpelin vom 17.06.-19.06.2023 nach Wloszakowice eingeladen. Der Einladung folgten der Bürgermeister Thomas Gutteck, interessierte Stadtvertreter, ein Vertreter der Gemeindefeuerwehr Kröpelin, sowie persönlich einladene Kröpeliner Bürger.
Im Rahmen des Aufenthaltes wurde die Delegation über Neuerungen in der Gemeinde informiert, realisierte Bauprojekte wurden vorgestellt. Bei einer Festveranstaltung wurde die Partnerschaft feierlich Revue passieren lassen und das Versprechen der Partnerschaftsurkunde erneuert.

Wir bedanken uns bei unseren Freunden aus Wlozakowice für den herzlichen Empfang und das Ausrichten der Feierlichkeiten.

Bericht des BGM zur Sitzung der STV am 15.06.2023

Ich möchte hiermit, aufgrund der Wichtigkeit explizit auf den Bericht des Bürgermeisters zur Sitzung der Stadtvertretung am 15.06.2023 hinweisen. In Abschnitt wichtige Angelegenheiten der Stadt Kröpelin wird  unter anderen zu diesen Themen informiert:

  • Fussgängerüberweg Bahnhof
  • Baumaßnahme Straße des Friedens 2.BA
  • Hortauslastung AWO Kita Pusteblume
  • Errichtung einer Unterkunft für Flüchtlinge in Kröpelin
  • Tourstopp Hanse Tour Sonnenschein

 

Den vollständigen Bericht finden Sie hier: 2023-06-15 Bericht des Bürgermeisters

 

 

 

Gez. Gutteck
Bürgermeister

 

 

 

 

 

Spendenaufruf Hanse Tour Sonnenschein

Hanse-Tour Sonnenschein | Tourstopp Kröpelin

Am 05. Juli 2023 um 10:15 Uhr soll der 1. Tourstopp der diesjährigen Hanse Tour Sonnenschein in Kröpelin an der Mühle erfolgen.

Der Förderverein Hanse-Tour Sonnenschein e.V. sammelt Spenden für krebs- und chronisch kranke Kinder.

Jede Spende hilft!

Spenden können Sie auf das Spendenkonto der Stadt Kröpelin:

Kontoinhaber: Stadt Kröpelin
IBAN: DE16 1203 0000 0000 1022 77
Verwendungszweck: Hansetour Sonnenschein 23

Wir leiten die Spenden dann an die Hansetour Sonnenschein weiter. Die Organsisatoren freuen sich auch, wenn Sie an dem Tourstopp teilnehmen.

Weltere Informationen erhalten Sie unter: https://www.sonnenscheintour.de

Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Bekanntmachung über vergebene Aufträge lt. § 30 UVgO und § 20 (3) VOB/A.

Zur Bekanntmachung

Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V zum 31.12.2022 (BV/2023/1168) und die Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2022 (BV/2023/1169).

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in Ihrer Sitzung am 15.06.2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2022 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit den Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2022 liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Kröpelin vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an sieben Werktagen in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Hofcafé am Markt“

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 20.04.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Hofcafé am Markt“ beschlossen und das damit verbundene Bauleitverfahren eingeleitet.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kröpelin und umfasst die Flurstücke 579 (Tlf.), 580/1 (Tlf.), 582, 586 (Tlf.) des Flurs 12.

Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden durch die Hauptstraße, im Osten und im Süden durch andere angrenzende Grundstücke und im Westen durch die Schwaansche Straße.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Aufwertung des Stadtkerns von Kröpelin durch den Neubau eines Café-Pavillon als öffentliches Hofcafé sein.

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden fest­gesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

Die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im zweistufigen Verfahren durchgeführt.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht

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Erneuerung Kanalisation und Straßenbau „Straße des Friedens“ 2. BA Kröpelin

Sehr geehrte Anwohner,

ab dem 30.05.2023 beginnen die Baumaßnahmen im Bereich der Straße des Friedens. Wie auf der Anwohnerversammlung am 16.05.2023 mitgeteilt, wird die Baumaßnahme in 3 Teilabschnitten (siehe Plan) ausgeführt.
Für die Arbeiten im beginnenden 1. Bauabschnitt wird ein Teilbereich des Parkplatzes gesperrt. Bitte parken Sie Ihre Autos rechtzeitig außerhalb des Baufeldes.
In der Bauzeit wird es zu Einschränkungen kommen. Wie auch schon auf der Anwohnerversammlung ausgeführt ist man gemeinschaftlich mit der ausführenden Firma bestrebt, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner stehen zur Verfügung:
Stadt Kröpelin – Frau Schmidt – Tel.: 038292/85140

Zweckverband KÜHLUNG – Herr Schiller – Tel.: 038203/713520

Grewe Rohrleitungsbau GmbH – Herr Grewe – Tel.: 038293/6134 oder 0151/16229001

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Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Flächennutzungsplan

In ihrer Sitzung am 23.02.2023 hat die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin den Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Offentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Flächennutzungsplan ordnet und lenkt gemäß § 5 BauGB die städtebauliche Entwicklung des gesamten Gemeindegebietes (s. Anlage: Ubersichtsplan über den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes) unter Berücksichtigung der bisher vollzogenen und der beabsichtigten Entwicklung sowie der einwirkenden, regionalen und überregionalen Einflüsse. Dies beinhaltet eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen dazu liegen in der Zeit vom 08.06.2023 bis zum 10.07.2023 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet auf der Seite der Stadt Kröpelin unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.aeodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:
1. Umweltbericht zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Kröpelin als gesonderter Teil der Begründung.

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:
2. Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock vom 30.04.2021
3. Landkreis Rostock, Untere Naturschutzbehörde vom 27.04.2021
4. Landkreis Rostock, Untere Wasserbehörde vom 23.04.2021
5. Landkreis Rostock, Untere Bodenschutzbehörde vom 21.04.2021
6. Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg- Vorpommern vom 27.08.2020/05.05.2021
7. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom 28.04.2021
8. Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Bad Doberan vom 30.04.2021
9. Zweckverband Kühlung vom 27.04.2021
10. Wasser- und Bodenverband „Hellbach- Conventer Niederung“ vom 30.04.2021

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