Einladung zur Einwohnerversammlung

Der Zweckverband KÜHLUNG und die Stadt Kröpelin möchten Sie über die bevorstehende Baumaßnahme Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisation, Trinkwasserversorgung und Straßenbau für die „Straße des Friedens 2. BA“ informieren.

Termin der Einwohnerversammlung:
Dienstag, 16.05.2023 um 17.00 Uhr
Rathaussaal der Stadt Kröpelin, Rathaus Markt 1

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Informationen zum Breitbandausbau in der Stadt Kröpelin

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aktuell findet der Glasfaserausbau (weiße Flecken) in unseren Ortschaften statt. Die förderfähigen Adressen befinden sich in dem Projektgebiet: LRO23_04 (siehe Anlage – blau schraffierte Flächen). Für die geförderten Adressen gilt folgendes:

Zum Verfahren:

Nach dem weißen Flecken Förderprogramm (Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015) sind Adressen mit einer Datenrate unter 30 Mbit/s förderfähig, sofern sie nicht eigenwirtschaftlich von Telekommunikationsunternehmen (TKU) erschlossen werden sollen. Grundlage der Datenratenermittlung und des Eigenausbauwillens ist hier stets eine Markterkundung (Meldungen von Telekommunikationsunternehmen über bereits versorgte Adressen bzw. welche Adressen nicht gefördert ausgebaut werden). Anschließend erfolgt die Ausschreibung des Projektgebietes. Für den Bereich Kröpelin hat die WEMACOM Breitband GmbH den Zuschlag bekommen. Die WEMACOM hat die kostenlose Herstellung der Hausanschlüsse an ein Produkt gekoppelt. Seitens des Bundes wurde rückwirkend beschlossen, die Herstellung der Hausanschlüsse für einen gewissen Zeitraum kostenlos ohne eine Produktkopplung anzubieten.

 

Daher wird für den Zeitraum von April bis 30. Juni 2023 die Herstellung eines kostenlosen Hausanschlusses für Ihre Adresse erneut und OHNE PRODUKTKOPPLUNG (d.h. ohne den Abschluss eines Internetvertrages) angeboten.

 

Sie haben folgende Optionen:

  1. Abschluss eines Grundstücksnutzungsvertrages zur kostenlosen Herstellung eines Hausanschlusses ohne Abschluss eines Internetvertrages noch bis 30.06.2023

Kostenlos | www.wemacom.de (wemacom-breitband.de) (Informationen)

  1. Abschluss eines Grundstücksnutzungsvertrages zur Herstellung eines Hausanschlusses mit Abschluss eines Internetvertrages ab 01.07.2023 bis zum Ende der Bauphase (Kosten in Höhe von ca. 199,00 EUR), ohne einen Internetvertrag (Kosten in Höhe von ca. 999 EUR)
  2. Abschluss keines Vertrages – Sollten Sie sich im Nachhinein trotzdem für einen Glasfaseranschluss entscheiden, verbleiben die Kosten bei Ihnen (Kosten für den Hausanschluss in Höhe von ca. 2.499 EUR).
  3. Sollten Sie bereits einen Grundstücknutzungsvertrag zur kostenlosen Herstellung eines Hausanschlusses mit einem Internetvertrag gebucht haben, obwohl Sie keinen Internetvertrag wünschten, haben Sie hier die Möglichkeit bis 30.06.2023 sich die Kosten dafür erstatten bzw. den Internetvertrag auflösen zu lassen:

Internet WEMAG AG

Tel. 0385 2027 1111

internet@wemag.com

Der Grundstücksnutzungsvertrag zur Herstellung des kostenlosen Hausanschlusses kann bestehen bleiben.

  1. Sollten Sie bereits einen Grundstücknutzungsvertrag zur kostenlosen Herstellung eines Hausanschlusses mit einem Internetvertrag gebucht haben und wünschen auch einen Internetvertrag mit der WEMACOM abzuschließen, müssen Sie nichts weiter unternehmen.

 

Zum aktuellen Stand:

Die Firma Pohl hat für die WEMACOM in Altenhagen entlang der L 11 in Richtung Stadtholz mit den Tiefbaumaßnahmen begonnen.

 

Aktuell (Stand 27.04.2023) wurden 290 Haushalte zum Bau freigegeben.

Für den Bereich Kröpelin wird eine Trasse von 32 km zur Verlegung der Glasfaserkabel gebaut.

Die Arbeiten im Ortskern werden nach den Sommerferien, voraussichtlich Ende des 3. Quartals/ Anfang 4. Quartal beginnen.

 

Um den Ablauf der Maßnahmen zu gewährleisten und die Einschränkungen im täglichen Ablauf so gering wie möglich zu halten, werden mit dem Bauamt und Versorgungsunternehmen vor Ort Begehungen stattfinden.

Zur Bekanntmachung

 

Zur Karte für den Breitbandausbau Kröpelin

 

Hinweis auf eine Vollsperrung – Zufahrt Kröpelin Ost

Hinweis auf eine Vollsperrung

 

Aufgrund von Asphaltreparaturarbeiten wird die Zufahrt Kröpelin Ost (B 105 Rostocker Straße, AVIA-Tankstelle) in der Zeit vom

08.05.-12.05.2023

voll gesperrt.

Der B 105 ist weiterhin zweispurig befahrbar und wird ohne Lichtsignalanlage geführt. Bitte nutzen Sie die Zufahrt Kröpelin Mitte.

 

Bekanntgabe der beschlossenen Auftragsvergaben

Durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin wurden auf der Sitzung am 20.04.2023 folgende Auftragsvergaben beschlossen:

  • Dach der KITA „Pusteblume“
  • Reparatur Salzsilo
  • Fliesenarbeiten im Duschraum der Umkleidekabine 2 der Sporthalle Kröpelin
  • Kanalisation und Straßenbau Straße des Friedens 2. BA

weitere Informationen und Bekanntmachung

Bekanntmachung Schöffen Vorschläge

Amtliche Bekanntmachung zur Schöffenwahl

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat auf Ihrer vom 20.04.2023 die Vorschlagliste der Stadt Kröpelin für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen des Amtsgerichtsbezirkes
Rostock für die Amtsperiode vom 01.01.2023-31.12.2028 bestätigt.

Die Vorschlaglist liegt zur Einsichtnahme währen der Öffnungszeiten, in der Zeit vom 25.04.2023 bis zum 27.05.2023 in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, 18236
Kröpelin, Sekretariat aus.

Gegen die Personenvorschläge kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollen. Der Einspruch ist zu begründen.

 

Kröpelin, den 24.04.2023

 

gez. Gutteck
Bürgermeister

 

Aushang Bekanntmachung Schöffen (PDF)

Bodenordnungsverfahren Bastorf-Kägsdorf

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Anderungen wird das Bodenordnungsverfahren „Bastorf-Kägsdorf“ mit folgender Feststellung abgeschlossen:
1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Gründe:
Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.
Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wird nach Bestandskraft der Schlussfeststellung abgeschlossen.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Alle durch die Teilnehmergemeinschaft errichteten Anlagen wurden durch die betroffenen Gemeinden als Unterhaltspflichtigen übernommen und im Bodenordnungsplan eigentumsrechtlich an die entsprechenden Gemeinden mit ihrer Zustimmung übertragen (§ 42 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz).

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Einwohnermeldeamt und Wohngeldstelle geschlossen

Am Mittwoch, den 03.05.2023, bleibt das Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle der Stadt Kröpelin aufgrund einer Weiterbildungsmaßnahme geschlossen.

Ablehnung des Mandats als Stadtvertreter und Feststellung eines Nachrückers

Frau Ursula Eckert hat ihr Mandat für die Stadtvertretung von der Kommunalwahl am 26.05.2019 gemäß Feststellung vom 03.04.2023 mit Schriftsatz vom 05.04.2023 abgelehnt. Der freiwerdende Sitz geht auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, aus den der Ausgeschiedene gewählt
worden ist.
Gemäß § 46 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Wahlen in Mecklenburg Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 34 LKWG M-V wird festgestellt, dass das Mandat auf die Ersatzperson Herrn Dietmar Linske – Wahlvorschlag „LINKE“ übergeht.

Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Kröpelin und die untere Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung, 18236 Kröpelin, Markt 1, zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

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Neubesetzung Mandat in der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin

Gemäß § 46 Absatz 5 des Gesetzes über die Wahlen im Land M-V (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V gebe ich hiermit folgendes bekannt:

Am 29.03.2023 ist der gewählte Bewerber Herr Manfred Schwarz verstorben und das Mandat in der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin ist somit neu zu besetzen. Der freiwerdende Sitz geht auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, aus den der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Gemäß § 46 Absatz 2 LKWG M-V ist der frei gewordene Sitz auf die Ersatzperson

Frau Ursula Eckert
Wahlvorschlag „LINKE“

übergegangen.

Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Kröpelin und die untere Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach  Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der  Gemeindewahlleitung, 18236 Kröpelin, Markt 1, zu erheben.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

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Sperrung Wismarsche Straße

Aufgrund von notwendigen Arbeiten, kommt es ab heute bis zum 30.03.2023 zur Vollsperrung der Wismarschen Straße zwischen Lindenstraße und Pferdemarkt. Eine Umleitung ist ausgeschildert.